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Kann ein Elektromeister als Elektrofachkraft bestellt werden?
KomNet Dialog 30117
Stand: 25.08.2017
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Elektrofachkraft
Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einem Elektromeister und einer Elektrofachkraft? Kann ein Elektromeister als Elektrofachkraft bestellt werden?
Antwort:
Der Begriff Elektrofachkraft ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".
In § 2 Absatz 3 ist eine Elektrofachkraft folgendermaßen definiert:
"Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."
In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 findet weitere Erläuterungen, u. a. wird dort erläutert, dass die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen wird.
Der Begriff Elektrofachkraft ist somit der übergeordnete Begriff für Beschäftigte, die eine elektrotechnische Ausbildung besitzen, u. a. auch der Elektromeister.
Auf die DIN VDE 1000-10 - Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen weisen wir hin.