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Welche Voraussetzungen sind notwendig, um elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ausbilden zu dürfen?

KomNet Dialog 19827

Stand: 26.08.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Elektrofachkraft

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Frage:

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ausbilden zu dürfen?

Antwort:

Für die Ausbildung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen gibt es in einschlägigen Regelwerken keine vorgeschriebenen Inhalte bzw. keine vorgeschriebene Schulungsdauer.

Die Verantwortung für die geeignete Vermittlung der notwendigen elektrotechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten trägt der Arbeitgeber bzw. die vom Arbeitgeber beauftragte Elektrofachkraft. Die Auswahl geeigneter Personen, die Schulungsinhalte und -dauer sollte auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.


In den Begriffsbestimmungen der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" findet sich unter Ziffer 2 findet sich folgende Erklärung:


"Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.


Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."


Auf die Unterweisungshilfe "Umgang mit elektrischen Geräten" der BG ETEM weisen wir hin.