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Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
insbesondere in Bezug auf die 1. Instandhaltung der Arbeitsmittel,2. Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
und insbesondere sind die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen.Auf einer Baustelle sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit aber nicht gleichzeitig die Funktion des Baustellenkoordinators übernehmen.Wenn davon ausgegangen wird, dass es sich hier um ein Bauvorhaben nach BaustellV handelt, muss ein SiGeKo dann bestellt werden, wenn mehr als ein Arbeitgeber (ist die Regel) an der Bauausführung beteiligt ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes weisen wir hin. Insbesondere auf den 2. Absatz: "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen". ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
. Vorschriften, dass es durchaus zulässig sein kann, Maßnahmen der Ersten Hilfe in Abstimmung mit anderen Arbeitgebern vorzunehmen. Unter § 8 des ArbSchG wird diese Zusammenarbeit unter bestimmten Voraussetzungen sogar ausdrücklich gefordert. Wichtig ist, dass durch entsprechende vertragliche und organisatorische Maßnahmen die Erste Hilfe, nötige weitere Hilfsmaßnahmen sowie Aufzeichnungs- und Meldepflichten ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3099
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233
Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" hat der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Der Jahresbericht ist dem Unternehmer vorzulegen.In § 5 DGUV Vorschrift 2 ist nachzulesen, dass der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten hat, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person mit nachgewiesener Fachkunde, die entweder als Selbständiger oder betriebsgebunden im vorbeugenden Brandschutz arbeitet.Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen des Betriebes (z.B. Arbeitgeber oder Betriebsleiter) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutze unterstützen. Die DGUV ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13845
von Instandhaltungs- einschließlich Instandsetzungsarbeiten erfolgen."Eine Kanalsanierung (auch mittels Schlauchinlinerverfahren) entspricht demnach der Definition einer Baustelle und fällt somit in den Anwendungsbereich der BaustellV.Die Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators (oder mehrerer Koordinatoren) ergibt sich gemäß § 3 BaustellV durch das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102