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Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einem Brandschutzhelfer?

KomNet Dialog 13845

Stand: 27.01.2017

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzbeauftragten und einen Brandschutzhelfer?

Antwort:

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person mit nachgewiesener Fachkunde, die entweder als Selbständiger oder betriebsgebunden im vorbeugenden Brandschutz arbeitet.

Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen des Betriebes (z.B. Arbeitgeber oder Betriebsleiter) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutze unterstützen. Die DGUV Information 205-003 sieht die Mitwirkung des Brandschutzbeauftragen vor bei z.B.:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes,
  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen,
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer,
  • Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan,
  • Ausbildung von Mitarbeitern, z. B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen.

Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig.

Deshalb ist es sinnvoll, wenn in einem Unternehmen pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist.

Darüber hinaus sollen Brandschutzhelfer die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen. Als Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden 1/2 bis ganztägige Kurse angeboten.


Weitere Informationen können sie z.B. in der DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragen", der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" und den vds Informationen finden.

Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.