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Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" aufgezählt.Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, fallen unserer Einschätzung nach, in den Bereich der Grundbetreuung, siehe hierzu auch die Erläuterungen im Anhang II unter der Nummer 1. ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3017
Ein Arbeitgeber, der Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers (berufsgenossenschaftliches Regelwerk) beachten.Bei der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung sind beide ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
, dass der SiGeKo in gewissem Umfang auch ein Einsichtsrecht in die Gefährdungsbeurteilung hat. Wir sehen aber kein generelles Einsichtsrecht in die Gefährdungsbeurteilung von Subunternehmen und damit auch keine allgemeine Garantenstellung nach Einsichtnahme in Teilaspekte der Gefährdungsbeurteilung. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten den Subunternehmern ggf. entsprechende (schriftliche) Hinweise ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
Die Grundbetreuung umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei der• Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, • Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen, • Wirksamkeitskontrolle. Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
), wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im Anhang 1 BetrSichV, Nr. 1.9a und im § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt (http://www.dguv.de/publikationen). Danach ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Somit trifft die Pflicht der Unterweisung den Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
umfasst im Wesentlichen die Unterstützung bei derErstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen,Wirksamkeitskontrolle.Besondere Anlässe, die einer anlassbezogenen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine/n Betriebsarzt/-ärztin bedürfen, können z.B. grundlegende Änderung des Arbeitsverfahrens, neue Arbeitsmittel ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
und ihre Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beurteilen. Gute Kenntnisse über die in ihrem Arbeitsbereich vorkommenden Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie die relevanten Arbeitsschutzvorschriften sind eine wichtige Grundlage für die Bewältigung ihrer Aufgaben. Für die „Frau“ beziehungsweise den „Mann vor Ort“ sind auch Kenntnisse in Bezug auf die Durchführung ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
des Teleskopladers der anzubauende Gabelträger mit Gabelzinken serienmäßig als Bausatz angeboten wird und es sich nicht um eine Eigenkonstruktion handelt, die aus rechtlicher Sicht eine "Wesentliche Veränderung von Maschinen" darstellt. Wir bitten diesbezüglich um Beachtung!Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 19.05.2016
Dialog: 17478
der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich sind. Auf körperlicher Seite kommen hier z. B. die Hör- und Sehfähigkeit, die körperliche Belastbarkeit und der Tastsinn in Betracht...""Ermittlung der Befähigung Der Unternehmer trägt im Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung die Verantwortung für die der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Arbeitsplatzverhältnisse. Soweit personenunabhängig kollektive Schutzmaßnahmen ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte einen Gabelstapler fahren lässt, muss daher die Anforderungen der BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" beachten.Grundsätzlich bleibt die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen ...
Stand: 29.09.2021
Dialog: 5481
Bei einem Flurförderzeug (Gabelstapler) handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch für den innerbetrieblichen Werkverkehr.Die BetrSichV fordert unter Nummer 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136