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der Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Unterrichtung (§§ 80 u. 89 ff.). Es ist aber zu beachten, dass Adressat des Informationsanspruchs nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Arbeitgeber ist, während der § 9 Abs. 2 ASiG einen Anspruch des Betriebsrats gegen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft begründet, ohne dass der Betriebsrat berechtigt wäre zu bestimmen, was als wichtige ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit geht (§§ 9 und 10 ASiG; s.a. Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze).Zudem arbeiten die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen. Also könnten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
der Arbeitsschutzausschusssitzungen) möglich ist.An dieser Stelle möchten wir noch auf die Vorgaben des § 9 (3) ASiG verweisen:"Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Im § 8 Abs.2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) wird gefordert:"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
Unternehmen auszugehen ist, kommt das Mitbestimmungsrecht nach § 9 Abs. 3 ASiG und dem Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- zum Tragen.Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des BetrVG. ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Betriebsärzte mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle disziplinarisch zu unterstellen. Gleiches gilt für (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Der Betriebsarzt ist nicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Die grundsätzlichen Aufgaben für den Betriebsarzt ergeben sich aus § 3 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Danach hat er den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in den Angelegenheiten des Arbeitsschutzes insbesondere unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Aspekte zu beraten sowie die Beschäftigten in dieser Hinsicht zu belehren und bei ihnen darauf ...
Stand: 21.07.2020
Dialog: 1821
verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung `Ingenieur` führen. Der Betriebsrat hat bei der Bestellung und der Abberufung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten gemäß § 9 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ein Mitbestimmungsrecht auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
Der Arbeitgeber muss nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen bzw. bewerten. Normadressat für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist also der Arbeitgeber. Aufgabe des Betriebsarztes ist die fachkundige Beratung des Arbeitgebers in allen arbeitsmedizinischen Fragen, in Gesundheitsfragen sowie bei der Beurteilung ...
Stand: 11.12.2014
Dialog: 3017
In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 1160
Ihre Frage berührt zwei Rechtsgebiete innerhalb des Arbeitsschutzrechts.Die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Hier ist festgelegt, dass die vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Die Aufgaben der Betriebärzte finden sich in § 3 ASiG. Dort ist u. a. festgelegt ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI lässt sich hierzu Folgendes nachlesen:"2.2.13 Frage zu § 8 Abs. 2 ASiG – Anbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten in der BetriebsstrukturWem sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Betrieb zu unterstellen?AntwortNach § 8 Abs. 2 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen ...
Stand: 25.08.2022
Dialog: 43562
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121