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Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
zuständig (Quelle: Kommentar Anzinger/Bieneck zum § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes). Eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz hat der Betriebsrat, bzw. im öffentlichen Dienst der Personalrat zu erfüllen. Der Betriebsrat/Personalrat hat dabei umfangreiche Mitbestimmungsrechte (s. § 9 Abs. 3 ASiG). Für den öffentlichen Dienst richten sich die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Verfahrens und der zu betrachtenden möglichen Aufgaben.Vor- und Nacharbeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 nicht näher angesprochen. Allerdings enthält die Grundbetreuung gemäß Anlage 2 das Aufgabenfeld 9 mit folgenden Aspekten:9 Selbstorganisation9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
Nein, es ist durch den Gesetzgeber keine Einsatzzeit festgelegt. Nach § 9 Absatz 2 Nummer 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte alle Aufgaben, die ihm nach § 8 übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Einsatzzeit. ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42502
im Betrieb nach Ziffer 4.8.2 umfasst bis zum 31. März 2015 einen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und nach Ziffer 4.8.3 ein Erste-Hilfe-Training mit 8 UE.Mit Wirkung ab 1. April 2015 wird die Ausbildung zum Ersthelfer nach Ziffer 4.8.2 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Erste-Hilfe-Fortbildung nach Ziffer ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
(hier als Produktionsleiter) entlasten oder eine andere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.Hinweise:Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§ 9 Abs. 3 ASiG). Auch hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
für Arbeitssicherheit ist kein Bestellungsakt nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit auch z. B. nicht mitbestimmungspflichtig nach § 9 des Gesetzes. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht nach dem Gesetz zumindest dem Leiter des Betriebes und berichtet diesem unmittelbar. Es reicht also nicht aus, wenn der Projektleiter und der Abteilungsleiter der Arbeitssicherheitsabteilung diese ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung oder Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen gemäß § 9 Abs. 3 des ASiG. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Unternehmen auszugehen ist, kommt das Mitbestimmungsrecht nach § 9 Abs. 3 ASiG und dem Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- zum Tragen.Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des BetrVG. ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
vom 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08). Eine Einordnung in eine unterhalb der Leitungsebene liegende Hierarchieebene widerspricht daher § 8 Abs. 2 ASiG. Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen. Mit einer solchen Einordnung wird gleichermaßen der Bedeutung ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
bei einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen den rechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden kann. Sowohl die Bestellung wie auch die Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf der Zustimmung des Betriebsrates (§ 9 Abs. 3 ASiG). Mindestvoraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird.Weitere Vorgaben finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschrift 2 - „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ . Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" als mögliche Aufgabe der Grundbetreuung genannt.Wechselt beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
der Arbeitsschutzausschusssitzungen) möglich ist.An dieser Stelle möchten wir noch auf die Vorgaben des § 9 (3) ASiG verweisen:"Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209