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Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbeson ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
Der Begriff "Feuerwehrplan" ist ein Begriff des Baurechts, der in DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" normiert ist.Diese Norm kann im Baurecht und im Baugenehmigungsverfahren von Seiten der Baubehörde Anwendung finden. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter Ziffer 2.14 der Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz des Instituts für Feuerwehr NRW - IdF www.idf.nrw.de/service/downloads/p ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie - ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
1. BrandverhütungsschauenDie Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau (in der Regel wahrgenommen durch die Feuerwehr) durchführen, wenn - Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet, oder - bei ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
Kennzeichnung auf dem Feuerlöscher:Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Bestimmungen der DIN EN 3 Teil 7 zu kennzeichnen. In Abschnitt 16 ist festgelegt, welche Kennzeichnung anzubringen ist. Hierzu gehört auch das Anbringen von Piktogrammen unter den in der DIN EN 3 Teil 7 Abschnitt 16 festgelegten Bedingungen (Normen können kostenpflichtig beim Beuth-Verlag erworben ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Werden durch einen Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, ist arbeitsschutzrechtlich immer der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dieser kann für das Gebäude Eigentümer oder Mieter sein. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen.Anforderungen an Feuerwehrflächen ergeben sich hauptsächlich aus den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen. Zusammenfassende Informationen zu Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen und die Kennzeichnung für die Feuerwehr finden sie in dem Merkblatt "Feuerwehrzufahrt" der Kreisstadt Unna. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese Fragestellung vor Ort ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,"In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge finden sich in Kapitel 8.2 folgende Angaben für die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen, die hier zur Orientierung herangezogen werden können:"(3) ... Die Sicherheitszeichen an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung sollen gemessen vom Boden bis zur Unterkante ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
Beschäftigt ein Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer, ist arbeitsschutzrechtlich der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch, dass er Vorkehrungen zu treffen hat ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
der Erstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben. Allerdings kann auch bei bestehenden Gebäuden eine Anpassung an neue Vorschriften verlangt werden, wenn „dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist“ (§ 87 Abs. 1 BauO NRW). Ob im Einzelfall eine Anpassung notwendig ist, entscheidet die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auf die grundsätzlich Pflicht ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich.Grundsätzliche Anforderungen zum Brandschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":(1) Arbeitsstätten müssen je ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
Die Pflicht zur Unterweisung mit einem Feuerlöscher besteht nur für die Brandschutzhelfer. Es empfiehlt sich aber, alle Beschäftigten im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
ist in den Anschaltbedingungen privatrechtlich festgelegt, dass die Rückstellung der Gesamtanlage durch die Feuerwehr erfolgen muss.Unabhängig davon hat die Feuerwehr das Recht und die Pflicht, nach einer Feuermeldung über die Brandmeldeanlage (Anscheinsgefahr) die Situation zu erforschen und eigene Feststellungen zu machen.Wir weisen darauf hin, dass jede Stadt oder jeder Landkreis eigene Aufschaltbedingungen ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506