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- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In Punkt 5.1 Absatz 8 ist folgendes nachzulesen:"Sicherheitszeichen müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind. Bei der Auswahl der Werkstoffe sind unter anderem mechanische Einwirkungen, feuchte Umgebung, chemische Einflüsse, Lichtbeständigkeit, Versprödung von Kunststoffen sowie Feuerbeständigkeit zu berücksichtigen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können." Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
In der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" ist unter 5.3 nachzulesen, dass dass zur Minimierung der Gefahr von Selbstentzündungen beim Sammeln von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen grundsätzlich geschlossene nicht brennbare Behälter zu verwenden sind.Handelsübliche Behälter speziell für das Sammeln brennbarer Abfälle mit selbstschließendem Deckel ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43201
Hausalarme sind keine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833, da sie Gefahren nicht selbstständig erkennen können. Sie können jedoch Teil einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0833 sein. Da die Alarmierungseinrichtung nach Ihren Aussagen baurechtlich nicht gefordert ist, ergibt sich aus der Technischen Prüfverordnung NRW keine Prüfpflicht. Eine Prüfpflicht ergibt sich jedoch aus § 4 Absatz 3 ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6804
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u.a. im Anhang zur ArbStättV Nr. 2.2 Abs. 1: "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
In der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" ist hierzu unter der Nummer 6.9 "Odorierung" folgendes nachzulesen:"Es besteht die Gefahr, dass Personen durch ausströmendes CO2 gefährdet werden. Deshalb ist das Löschgas CO2 zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze, die nicht gesundheitsgefährlich sind und einen für die Gefährdung ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 43090
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u. a. im Anhang zur ArbStättV Nummer 2.2 Abs. 1 "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Ggf. ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Weiteres kann aus der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist für das Prüfen von Brandmeldeanlagen § 4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wesentlich:"Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass derjenige, der Unterweisungen durchführt, über die erforderliche Sachkunde verfügt.Voraussetzung für die Sachkunde sind betriebsbezogene Kenntnisse der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" https://publikationen.dguv.de .Auf die Informationen der DGUV Information 211 ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Eine konkretere Regelung ist in der ASR A2.2 "Maßnahmen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert. Sofern sich nicht aus Bau- oder Sonderbauvorschriften konkretisierende Anforderungen an Brandmelder ergeben, muss ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.Zu einer fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer gehören auch praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.Auf die DGUV Information 205-001 - Brandschutz in der Praxis weisen wir. Darüber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
mit einem Potentialausgleich versehen werden, sondern auch die Gefäße, in die abgefüllt wird. (TRGS 526, Nr. 4.12.2 Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung) Ist beim Abfüllen von Flüssigkeiten mit einer Gefährdung zu rechnen, sind Korbbrillen zu tragen. Besteht beim Öffnen von Gebinden die Gefahr, dass Verätzungen durch den Inhalt auftreten, sind zusätzlich zur Schutzbrille auch Gesichtsschutzschirm und Handschutz ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428