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In den einschlägigen Regelwerken wird gefordert, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszurüsten sind. Im Gegensatz zur ungehinderten Benutzung von Notausgängen sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Feuerlöschern dahingehend festgelegt, dass diese gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht sein müssen sowie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
In der Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs.4 wird gefordert: "Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Wenn dementsprechend kein Flucht ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43045
Es gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Im § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) steht:(4) … Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43839
Konkrete arbeitsschutzrechtliche Vorgaben für Lackierbereiche / Lackierkabinen mit Hinweisen zu den erforderlichen Brandabschnitten erhalten Sie u. a. in der DGUV Information 209-046 (bisher: BGI 740) "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" (http://publikationen.dguv.de/). Dort heißt es unter dem Punkt Brandschutz: In Lackierräumen und gesonderten Bereichen, in denen bre ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13628
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672
Eindeutige Bestimmungen oder Untersuchungen zur Brandgefährdung durch E-Zigaretten sind uns nicht bekannt.Die Zündgefahr durch E-Zigaretten ist vermutlich vergleichbar mit anderen elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphones. Diese ist bei bestimmungsgemäßer Benutzung gering. Das höchste Risiko dürfte beim Laden mit einem Ladegerät bestehen. Risikoerhöhend wirkt sich auch aus, wenn Nutzer ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 26011
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
zu unterweisen.Unter dem Punkt 7 Organisation des betrieblichen Brandschutzes in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ist noch folgendes nachzulesen:"7.1 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen(1) Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren.Hinweis:Informationen zur Evakuierung ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Die Regelungen finden sich in der ASR A2.2 (Arbeitsstättenrichtlinie "Maßnahmen gegen Brände") Dort wird unter Punkt 4 beschrieben, mit welchen Löschmitteln die Grundausstattung zu erfolgen hat Es könnte also beispielsweise. auch Löschmittel, dass ausschliesslich zur Brandklasse A gehört (wässerige Lösung), geeignet sein. Zur Grundausstattung zählen allerdings nur Handfeuerlöscher, die mindestens ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 29478
Ob die Installation so zulässig ist, kann aus der Ferne nicht abschließend beurteilt werden. Grundsätzlich gibt es zumindest keine Einwände, wenn folgende Punkte beachtet werden: Die Einhaltung der besonderen Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen nach § 11 der GefStoffV. Es ist grundsätzlich darauf zu achten ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
der Vermieter für die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern zuständig ist, hat er sich sachkundig zu machen und entsprechende Regeln und Normen dabei zu beachten. Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände festgelegt.Kommt er diesem nicht nach, so ist letzlich die Nutzung und/oder der Mietzweck des Gebäudes als Arbeitsstätte nicht oder nur ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
) genannt.Die ArbStättV fordert im Anhang unter Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände":"(1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2 ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291