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der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 24921
Reinigungsarbeiten an PC's bestehen allerdings nicht. Insofern muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 3 ArbStättV) ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Vom Hersteller in der Betriebsanleitung gegebene Reinigungshinweise ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Grundlage von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, hier Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV. Mit der Gefährdungsbeurteilung sind auch Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
, Wandhydranten, Löschanlagen etc. Es wird allerdings Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung genommen. Diese ist also das maßgebliche Instrument, mit dessen Hilfe die weiteren Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung näher erläutert werden müssen. Die Grundausstattung muss mit Feuerlöschern, deren Rating jeweils 6 LE besitzen, erfolgen. Optional werden in der Gefährdungsbeurteilung weitere Feuerlöschgeräte ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" weisen wir ebenfalls hin. Den Umfang der nötigen Qualifikation der Sachkunde legt der Arbeitgeber den betrieblichen Erfordernissen entsprechend und unter Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich fest. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 29191
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt.Ein konkretes Haltbarkeitsdatum von Feuerlöschern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand des Feuerlöschers. Dieser kann je nach Einsatzort variieren. Den Zustand der Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 42200
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen, ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist. Weiter sind in der Gefährdungsbeurteilung die Abstände der Evakuierungsübungen der Beschäftigten und der praktischen Löschübungen der Brandschutzhelfer im Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen festzulegen.In der ASR A2.3 ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43839
A2.2 – 5.2.3 Abs.1, 3. Spiegelstrich) • die Aufstellbedingungen gemäß ASR A2.2 – 5.2.3 Die reinen Löschmitteleinheiten (LE) können also nicht über einen ausreichenden Brandschutz Aufschluss geben. Näheres muss die erforderliche Gefährdungsbeurteilung regeln! In der neuen ASR A2.2 ist von Grundausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern die Rede. Hierzu zählen nur Feuerlöscher ab ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Grundsätzlich sollte die Reinigung regelmäßig durch Aufsaugen mit einem geprüften Industriestaubsauger erfolgen. Feste Reinigungszyklen können von hier aus nicht festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeuteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 5996
sind der Feuerwehr und geschulten Selbsthilfekräften vorbehalten.Die Piktogramme müssen jedoch der aktuellen Version der ASR A1.3 entsprechen. Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin ...
Stand: 23.07.2022
Dialog: 43687
den Anforderungen der ASR A 2.2. Hier ist zu beachten, dass es im Mai 2018 eine Aktualisierung gegeben hat. Die Grundausstattung von Arbeitsstätten ist zunächst nur mit Feuerlöschern vorgesehen. Wandhydranten können aber beim Vorliegen der Voraussetzungen (wie bisher) als Abweichung (Gefährdungsbeurteilung) eingerechnet werden. ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.Weitere Forderungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 5192
mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (z. B. Hupen, Sirenen),-Hausalarmanlagen,-Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),-Optische Alarmierungsmittel,-Telefonanlagen,-Megaphone,-Handsirenen,-Zuruf durch Personen oder-Personenbezogene Warneinrichtungen.Technischen Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
sich aus der Tabelle 3 unter Punkt 5.2 (2) der ASR 2.2.Fazit:Den konkreten Aufstellungsort des Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln. Hierbei kann er neben der ASR A2.2 auch die Informationen der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" und die des Merkblatt M 35 der BGHW mit einfließen lassen. Bei der Erstellung ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
muss Bestandteil der Notfallplanung sein. Ebenso sind die jeweiligen Maßnahmen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Hinweise: Hilfe bei der Umsetzung von angepassten Notfallplänen und Übungsmaßnahmen erteilen unter anderem die Berufsfeuerwehren. Sollten für eingeschränkte Personen Evakuierungsstühle oder andere technische Hilfsmittel vorhanden sein, bieten in der Regel ...
Stand: 27.03.2014
Dialog: 20748
zu bevorzugen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben bzw. sich Handlungsbedarf aus den Räumungsübungen nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder aus Auflagen von Behörden ergibt."Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262