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Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 26969
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" fordert unter Ziffer 9 Abs. 5 Flucht- und Rettungsplan:(...)Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Eine Brandschutztür ist bezüglich der Abmaße wie jede andere Tür in einem Verkehrs- oder Fluchtweg zu bewerten. Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Nummer 1.8 Absatz 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV).Fluchtwege ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 6456
werden oder in den Normauslegestellen, z.B. Universitäten, IHK usw., von Berechtigten eingesehen werden).Kennzeichnung der Örtlichkeit in Verkehrs- und Fluchtwegen (Brandschutzzeichen): Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Fluchtwegen bzw. Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
In § 6 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass die Unterweisung nach Absatz 1 sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken muss, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Das Austreten von CO2-Löschmittel in Nachbarräume kann nicht nur über Brandschutztüren begrenzt werden. Diese Türen sind nicht gasdicht.Brandschutztüren können in Abhängigkeit von ihrem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis im Bodenbereich einen Spalt von 1,5 cm +/- 0,3 cm aufweisen.Es gibt Kombinationstüren, bei denen der Brandschutz mit dem Schutz gegen den Durchtritt von Rauch kombiniert is ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Ggf. ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Weiteres kann aus der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.Konkretisiert wird dies durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und, Notausgänge". Nach Punkt 11 der ASR A2.3 sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Evakuierungsübungen durchzuführen:"(2) Ist für eine Arbeitsstätte die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erforderlich ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
"Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert. In der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" werden die Brandschutzmaßnahmen in Kapitel 7 näher erläutert, unter 9.4.2 werden Regelungen zur Brandschutzordnung getroffen. Die Unterweisung der Beschäftigten ist unter 7.4.4 dargestellt.Des weiteren werden in den länderspezifischen baurechtlichen Vorschriften, wie z. B ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. In die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen hat der Arbeitgeber nur diejenigen Beschäftigten zu unterweisen, die die Aufgaben der Brandbekämpfung übernommen haben. Das können z. B. Brandschutzhelfer sein.Die zu unterweisenden Personen und den Umfang ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 29191
in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,"In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge finden sich in Kapitel 8.2 folgende Angaben für die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen, die hier zur Orientierung herangezogen werden können:"(3) ... Die Sicherheitszeichen an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung sollen gemessen vom Boden bis zur Unterkante ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert, dass sich die in § 6 Absatz 1 beschriebenen Unterweisungen auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken müssen, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
-Fluchtwege und Notausgänge- werden die Anforderungen des § 4 Abs. 4 der ArbStättV imAbschnitt 10 – Flucht- und Rettungsplan-und imAbschnitt 11 – Unterweisung und Übung zur Evakuierung-weiter ausgeführt.Im Abschnitt 11 der ASR A2.3 stehen folgende Hinweise zu Evakuierungsübungen:1. In der Praxis hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43839
werden können.Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.Auszug:"10 Flucht- und Rettungsplan (1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:1 ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
zu bevorzugen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben bzw. sich Handlungsbedarf aus den Räumungsübungen nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder aus Auflagen von Behörden ergibt."Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262