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zu erstellen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei wird er in der Regel von der Fachkraft für Arbeitsschutz und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt fachlich beratend unterstützt.Sie haben z. B. die Möglichkeit, die Fachkraft für Arbeitsschutz und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt auf die Problematik anzusprechen, nach Lösungsmöglichkeiten nachzufragen, diese selber, auch gegenüber dem Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
zu gewährleisten, z. B. über ein generelles Rauchverbot. Zusätzlich gibt es dann oft auch Räume wie Speisesäle, in denen sich Heimbewohner und Beschäftigte, ggf. auch Angehörige, gleichzeitig aufhalten. Auch diese Räume stehen in der Verantwortung des Betreibers. Eine mögliche Regelung wäre hier z. B. ein zeitweiliges Rauchverbot. In Gebäuden, in denen der Träger der Einrichtung keine eigenen Räumlichkeiten hat ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen."In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Die zuständigen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Frage: Verbietet der neue § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum? Antwort: Grundsätzlich hat nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Der § 5 ArbStättV stärkt das Recht des Nichtrauchers ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
gesundheitsgefährdende Stoffe bei der E-Zigarette entstehen und freigesetzt werden, können wir derzeit nicht treffen. Arbeitsschutzrechtlich kann die Frage, ob die Forderung des § 5 (1) Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, wonach der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522