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dieser Pflicht bezogen auf seine Beschäftigten nachkommen. Der Arbeitgeber sollte den Kontakt mit dem Arbeitgeber(n) der bei ihnen anwesenden Beschäftigten suchen. Dabei sollte das Problem diskutiert werden wie alle Mitarbeiter vor Tabakrauch geschützt werden können. Ein Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des § 5 ArbStättV sollte bei den Verantwortlichen Anklang finden. Hilfreich ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen für ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Der Arbeitgeber ist aufgrund der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere § 5 ArbStättV, dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Auch die arbeitsgerichtlichen Urteile unterstützen eindeutig und (fast) ausschließlich die Position ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
gesundheitsgefährdende Stoffe bei der E-Zigarette entstehen und freigesetzt werden, können wir derzeit nicht treffen. Arbeitsschutzrechtlich kann die Frage, ob die Forderung des § 5 (1) Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, wonach der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
ambulanten Pflegedienst wird die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitsplatzbegehungen in den Privatwohnungen der zu Pflegenden durchzuführen, in der Regel mit in den Pflegevertrag aufgenommen.Wurde im Pflegevertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, hat der Arbeitgeber kein Recht, gegen den Willen des Wohnungsinhabers eine entsprechende Arbeitsplatzbegehung durchzuführen.Die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 1131
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561