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gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz Forschungsbericht 716).Entsprechend der DIN 33403 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" werden folgende Kältebereiche ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
Grundsätzliche Anforderungen an die Raumtemperaturen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dort speziell unter Nummer 3.5 des Anhangs festgelegt. Danach muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen."Nach Nummer 3.6 "Lüftung" des Anhangs zur ArbStättV gilt: "In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896
, die bis zum Auftreten eines grau-grünen und großflächigen Schimmels führen kann. Gemäß § 3a (1) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Die hier maßgebliche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeits-, Pausen-, ... und Erste Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit [...] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV). Gemäß Punkt 4.2 Absatz 4 der ASR A3.5 "Raumtemperatur" muss in Pausenräumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21° C ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 6342
Maßgebliche Vorschrift für die Nutzung von Räumen als Arbeitsstätte ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Die ArbStättV fordert in § 3a, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen."Da von Schimmelpilzen eine gesundheitliche Gefährdung für die Beschäftigten ausgehen kann, besteht ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(3) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen." Diese Forderung wird in der ASR A3.5 "Raumtemperatur" konkretisiert. Danach muss in Pausen ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
Gemäß Nummer 3.5 "Raumtemperatur" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
. Für die Beschäftigten besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf „hitzefrei“ oder einen klimatisierten Arbeitsraum."3.6 Lüftung(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 4485
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen:Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.6 folgendes nachzulesen:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben." (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV bzw. ASR A3.5 "Raumtemperatur").Und zur Lüftung:"In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
Im Regelfall sind hier keine Messungen erforderlich.Begründung:Nach der Nummer 3.6 Lüftung des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
aus vorgenannten Einrichtungen."Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3657
Anlagen (RLT-Anlagen) zusammengefasst.Durch falsch eingestellte, betriebene oder ungenügend gewartete Lüftungs- oder Klimaanlagen können Beschwerden bei den Beschäftigten auftreten.Grundlage für die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von RLT-Anlagen ist § 4 Absätze 2 und 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Nummer 3.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43978
auf Fahrzeuge anwendbar sind.Auch für Fahrzeuge gelten jedoch die Vorschriften des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Und für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in einem Elektrofahrzeug muss ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
auch ... Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen ..." (§ 2 ArbStättV)Somit muss die Gefährdungsbeurteilung für die RLT-Anlage nach § 3 ArbStättV in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt werden. Zu betrachten sind hier alle mit dem Betrieb der RLT ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
- Antworten auf die häufigsten Fragen"- DGUV Information 215-510 "Beurteilung des Raumklimas"Eine unzureichende Lüftung stellt eine nicht auszuschließende Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten dar, insbesondere durch den Betrieb von Servern, Druckern und weiteren Rechnern, die unter Abwägung aller Gründe vom Arbeitgeber sorgfältig erwogen werden muss. Wirtschaftliche Gründe dürfen dabei keine Rolle ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 8028
Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass Arbeitsstätten vom Arbeitgeber so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen (§ 3a ArbStättV).Die ArbStättV stellt Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsplätzen in Gebäuden ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 13673
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt unter der Nummer 1.5 Abs. 1 die generellen Anforderungen an die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken: an Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143