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Was kann im Sommer gegen unerträglich hohe Temperaturen am Arbeitsplatz getan werden?

KomNet Dialog 4485

Stand: 22.08.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Raumtemperaturen

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Frage:

In einer großen Handelskette fällt in einer Filiale täglich die Klimaanlage ab mittags aus und die Hitze ist im Obergeschoss unerträglich. Es war ein Techniker da, und dann läuft die Anlage wieder für ein paar Stunden, setzt dann aber wieder aus. Es gibt keinen Betriebsrat und somit haben sich alle scheinbar damit abgefunden. Eine private Messung vor zwei Tagen ergab 49 °C Raumtemperatur. Es kann doch nicht sein, dass man sich das als Arbeitnehmer gefallen lassen muss? An wen kann man sich wenden? Es sind kaum Kunden dort aufgrund der unerträglichen Hitze. Es gibt auch keine Fenster o.ä..(Die anderen Filialen haben übrigens eine funktionierende Klimaanalage). Die Beschäftigten klagen bereits über extreme Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme. Wer kann in so einem Fall helfen?

Antwort:

Regelungen zu Raumtemperaturen und Lüftung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 3.5 und 3.6 getroffen:


"3.5 Raumtemperaturen

(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

(3) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen."


Eine Konkretisierung dieser Anforderungen wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen" vorgenommen.


Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten. Bei hochsommerlichen Außenlufttemperaturen sieht die ASR A3.5 ein gestuftes Maßnahmenkonzept vor. Darin werden bei Überschreitung der Lufttemperaturen im Arbeitsraum von +26 °C, +30 °C bzw. +35 °C technische, organisatorische und personbezogene Maßnahmen genannt.


Um die Auswirkungen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz zu mildern, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen vor zu hohen Temperaturen festzulegen und umzusetzen. Für die Beschäftigten besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf „hitzefrei“ oder einen klimatisierten Arbeitsraum.


"3.6 Lüftung

(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.

(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall einer Störung gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind.

(3) Werden raumlufttechnische Anlagen verwendet, ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind.

(4) Ablagerungen und Verunreinigungen in raumlufttechnischen Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, müssen umgehend beseitigt werden."


Eine Konkretisierung dieser Anforderungen wird durch die ASR A3.6 "Lüftung" vorgenommen.


Gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist der Arbeitsschutzausschuss. Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind Arbeitgebervertreter, Personal-/Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragte. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, können sich die Arbeitnehmer an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden.


Weitergehende Informationen sowie Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten werden bei der BAuA angeboten.