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Welche Mindesttemperaturen gelten für Duschräume?

KomNet Dialog 12924

Stand: 22.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Raumtemperaturen

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Frage:

Aufgrund von Klagen der Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Auskunft, welche Anforderungen an die Mindesttemperatur für Duschräume gelten und wo diese ggf. dokumentiert sind.

Antwort:

Gemäß Nummer 3.5 "Raumtemperatur" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.


Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" konkretisiert unter Punkt 4.2 Abs. 6 "Lufttemperaturen in Räumen" :

In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24 °C betragen.

Die Arbeitsstättenregeln - ASR sind entsprechend § 3a ArbStättV vom Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass in Duschräumen eine Mindesttemperatur von + 24 °C grundsätzlich zu gewährleisten ist.