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Personen mit der Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen. ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
- und Montagegerüsten" ist unter Abschnitt 2.3 „Akteure" Folgendes zur qualifizierten Person nachzulesen:„Qualifizierte Person Person, die ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin mit der Inaugenscheinnahme des Gerüstes vor bzw. während der Nutzung des Gerüstes durch Beschäftigte beauftragt. Dazu können z.B. Personen gehören, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- bzw. Montagegewerk haben ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
, Aufsicht und Sicherungsaufgaben:"(...)(2) Aufsichtführende sind Personen, die vom Unternehmer, von der Unternehmerin bzw. von dem Vorgesetzten, von der Vorgesetzten nach § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ die Befugnis erhalten haben, den ihm bzw. ihr unterstellten Personen Weisungen zu erteilen. Es können auch betriebsfremde Personen als Aufsichtführende auf Grund eines Vertrages beauftragt ...
Stand: 29.03.2021
Dialog: 42863
Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit der Gerüstabnahme beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.Unabhängig von der Bestellung hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die befähigte Person den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 genügt.Ergänzender Hinweis:Gemäß Anhang 1 "Besondere ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Grundsätzlich gelten auf Baustellen die Anforderungen an Verkehrswege nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Ergänzend gilt nach der Nummer 5.2 Absatz 4 des Anhangs der ArbStättV für Verkehrwege auf Baustellen noch folgendes:"Werden Beförderungsmittel auf Verkehrswegen verwendet, so müssen für andere, den Verkehrsweg nutzende Personen ein ausreichender ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden (§ 12 Absatz 3 BetrSichV)Konkretisierungen finden sich u. a. in der DGUV-Vorschrift 68 "Flurförderzeuge":"§ 7 Abs.1:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2 ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Die FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen des Sachgebiets "Behälter, Silos und enge Räume" der DGUV geben zu der Frage "2.3 Kann der SiPo durch technische Maßnahmen ersetzt werden?" folgende Antwort:"Ganz eindeutig: nein!Der Sicherungsposten beim Befahren von Behältern hat wichtige Aufgaben: er muss die im Behälter tätigen Personen ständig beobachten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 43928
zur Verfügung. Ist das Gerüst fertig montiert, muss der Arbeitgeber, der das Gerüst erstellt hat, dieses auf die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion prüfen. Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren, am besten in Form eines Prüfprotokolls.Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst an gut sichtbarer Stelle ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. Hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich.Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 BetrSichV von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen, und technische ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
zu verstehen."Hier lässt sich folgendes nachlesen:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42388
der BetrSichV sind:"3.2.1 Kann das gewählte Gerüst nicht nach einer allgemein anerkannten Regelausführung errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche davon eine gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzunehmen. 3.2.2 Der für die Gerüstbauarbeiten verantwortliche Arbeitgeber oder eine von ihm bestimmte fachkundige Person hat je nach Komplexität des gewählten Gerüsts einen Plan ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhangs 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.6 gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
mit Gefahrstoffen, sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die daraus resultierenden notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sind festzulegen. Die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen ist zu überprüfen.Auf den Dachflächen (hier: Absturzhöhe von über 15,00 m) müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den Absturz von Personen verhindern. Bei der Auswahl der Einrichtungen haben kollektiv wirkende ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078