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In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Arbeitgeber, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
es unter den Begriffsbestimmungen im Abschnitt 2.9 „Qualifizierte Person" wie folgt:„2.9 Qualifizierte Person ist eine Person, die ein Gerüstnutzer mit bestimmten Aufgaben gemäß dieser TRBS betraut und dafür qualifiziert ist. Dazu können z. B. Personen gehören, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk haben oder die durch eine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit und entsprechende Unterweisung ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
der BetrSichV sind:"3.2.1 Kann das gewählte Gerüst nicht nach einer allgemein anerkannten Regelausführung errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche davon eine gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzunehmen. 3.2.2 Der für die Gerüstbauarbeiten verantwortliche Arbeitgeber oder eine von ihm bestimmte fachkundige Person hat je nach Komplexität des gewählten Gerüsts einen Plan ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
: die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten (wie z. B. auch die Gestaltung der Unterkünfte!) wird durch die Koordinationspflichten der §§ 2 und 3 der BaustellV NICHT berührt!Eine Verantwortung sowohl des Koordinators als auch aller anderen sachkundigen Personen kann sich allerdings aus dem bürgerlichen Recht herleiten. Wenn ein dem Koordinator nachweislich bekannter ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend nicht ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
der Baustelle gegen unbefugtes Betreten, sind die Ordnungsämter zuständige Ansprechpartner; verantwortlich ist hierfür im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Bauherrn. ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 26008
Die FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen des Sachgebiets "Behälter, Silos und enge Räume" der DGUV geben zu der Frage "2.3 Kann der SiPo durch technische Maßnahmen ersetzt werden?" folgende Antwort:"Ganz eindeutig: nein!Der Sicherungsposten beim Befahren von Behältern hat wichtige Aufgaben: er muss die im Behälter tätigen Personen ständig beobachten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 43928
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
ist in dieser Situation jedoch fraglich. Da der SiGe-Plan jedoch zentrales Element und Grundlage der Koordination der Ausführungsphase ist, ist zu empfehlen, in Abstimmung mit der Bauherrschaft, die ja für die Erstellung des SiGe-Planes in der Planungsphase verantwortlich ist, einen SiGe-Plan so früh wie möglich auf der Basis der vorhandenen Planung nachträglich zu erstellen. Diese nachträgliche Erstellung ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3247
werden, wenn witterungsbedingt, insbesondere durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.Für die Einhaltung dieser Mindestanforderung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zu den Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten, auch des Bauherrn, werden ausführliche Informationen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
In der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" wird unter § 3 ausgeführt:"(...)(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten und fachkundigen Personen beaufsichtigt werden (Aufsichtführende). Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Bauarbeiten überwachen.(3) Bei Bauarbeiten, die die Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben erfordern, hat der Unternehmer dafür ...
Stand: 29.03.2021
Dialog: 42863
, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. Hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich.Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 BetrSichV von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen, und technische ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
zu verstehen."Hier lässt sich folgendes nachlesen:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42388
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhangs 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.6 gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
mit Gefahrstoffen, sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die daraus resultierenden notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen sind festzulegen. Die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen ist zu überprüfen.Auf den Dachflächen (hier: Absturzhöhe von über 15,00 m) müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den Absturz von Personen verhindern. Bei der Auswahl der Einrichtungen haben kollektiv wirkende ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580