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Was kann ein SiGe-Koordinator machen, wenn in der Planungsphase kein SiGe-Plan erstellt wurde?

KomNet Dialog 3247

Stand: 15.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Sonstige Fragen zu Baustellen

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Frage:

Betr. Sanierung (mehr als 500 PT, besonders gefährliche Arbeiten) Wie habe ich mich als SiGe-Koordinator bei einer Beauftragung für die Leistung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase korrekt zu verhalten, wenn bei der Planung der Ausführung kein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt worden ist (Ausschreibung und Vergabe der Leistungen bereits abgeschlossen) ?

Antwort:

Weder Baustellenverordnung (BaustellV) noch RAB geben für diesen Fall eine Lösung vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss der Planungsphase ein SiGe-Plan zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase gehört nur die Anpassung eines SiGe-Planes. Ein SiGe-Plan kann vom Koordinator der Ausführungsphase beim Bauherrn eingefordert werden. Der Erfolg ist in dieser Situation jedoch fraglich. Da der SiGe-Plan jedoch zentrales Element und Grundlage der Koordination der Ausführungsphase ist, ist zu empfehlen, in Abstimmung mit der Bauherrschaft, die ja für die Erstellung des SiGe-Planes in der Planungsphase verantwortlich ist, einen SiGe-Plan so früh wie möglich auf der Basis der vorhandenen Planung nachträglich zu erstellen. Diese nachträgliche Erstellung ist nicht Gegenstand der Honorierung des SiGe-Koordinators der Ausführungsphase und ist gesondert zu honorieren.