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Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
ist bei Arbeitsmitteln der durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegte sichere Zustand für die weitere Benutzung. Der Sollzustand ergibt sich aus den Herstellerunterlagen unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen.Eine pauschale Festlegung der Nutzungdauer von Bürostühlen ist uns nicht bekannt.Auf die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema "Büroarbeit" weisen ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
zum begrenzenden Faktor. Eine reduzierte Arbeitsflächentiefe des Bildschirmarbeitsplatzes im Bereich der Übergabestelle von 800 mm auf 600 mm ist hier ausreichend.""6.3.12 Arbeitsstuhl(1) Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz werden überwiegend im Sitzen ausgeführt (siehe Abschnitt 6.3.9). Für ein sicheres und ergonomisches Arbeiten ist ein geeigneter Arbeitsstuhl zur Verfügung zu stellen.(2) Für Büroarbeit ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
Gemäß § 1 Absatz 5 Ziff. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt der Anhang Nummer 6 nicht für die Arbeit an Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten.In der Veröffentlichung des LASI - LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (Stand: Aug. 2020) wird unter Nr. 3 angeführt:"Frage:Wann liegt ein Bedienerplatz von Maschinen ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
an die Softwareergonomie.Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:DGUV Regel 115-401 Branche ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
In verschiedenen Tests wurde festgestellt, dass die Computertastatur ein bevorzugter Platz für Bakterien ist. Erfahrungsgemäß bildet sich auf den Tastaturen ein Belag aus Fett und Staub aus der Umgebungsluft. Je fettiger die Hände sind, umso schneller baut sich dieser Belag auf. Zu stärkeren Verunreinigungen, insbesondere in den Zwischenräumen der Tastatur kommt es, wenn bei der Arbeit gegessen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 2948
ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung s ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Fazit:Wenn bei einer erneuten Angebotsvorsorge festgestellt wird, dass die Sehkraft sich so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht. Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis: 1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden. 2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben. (5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden." Hinweise: Die Überprüfung der Softwareergonomie hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen. Umfangreiche Informationen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
unterstützen – zum Beispiel Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Datenschutzbeauftragte –, ein Zutrittsrecht zur fraglichen Wohnung eingeräumt wird, das dem zu betrieblichen Arbeitsplätzen vergleichbar ist."Der Arbeitgeber ist auch bei Telearbeitsplätze für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Eine Haftungsbeschränkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.Mit der Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten, die die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern, ist das Konzept „Mischarbeit“ angesprochen. Ziel von „Mischarbeit“ ist es, dass das Bildschirmgerät ein „normales“ Arbeitsmittel des Beschäftigten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875