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der ArbStättV unter der Nummer 6.4 sind Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen festgelegt. Hiernach gilt folgendes: "(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein. (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und 2. so betrieben ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter dem Punkt 6.1 Absatz 8: "Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
. Nach den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbStättV sind Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Davon ausgenommen sind die unter § 1 Abs. 4 ArbStättV aufgeführten Arbeiten. Bildschirme von Leitständen sind bei den ausgenommenen Arbeiten nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
für Bildschirmarbeitsplätze gilt nach Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV, dass die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein muss. Hier ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
". Unter dem Punkt 3.2 lässt sich dort zur Bildschirmarbeit folgendes nachlesen: "3.2 Bildschirmarbeit An diesen Arbeitsplätzen werden Bildschirme zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung ungeachtet des Darstellungsverfahrens eingesetzt. Die Arbeitsplätze können ausgestattet sein mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten; Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt. Auf die Informationen der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (spez. Ziffer 7.3.2 "Büroarbeitsstuhl") sowie der VBG-Publikation "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (spez. Ziffern 2.14ff) weisen wir hin. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 14506
der Maschine erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich die „Bildschirmdarstellung auf die Wiedergabe der Eingabewerte und der im Produktionsvorgang anfallenden technischen Daten. […] Die Verwendung des Bildschirms ist entweder von untergeordneter Bedeutung oder nur von kurzer Dauer. Dagegen fallen alle Formen intensiver Bildschirmarbeit in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/270/EWG“ (EuGH ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
Die Dauer und Häufigkeit von "Computerpausen" hängen in hohem Maße von den Arbeitsbedingungen und der Tätigkeit am Bildschirm ab. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit gesundheitsgerechte Bedingungen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920
zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Büro-/Bildschirmarbeitsplätzen bieten auch folgende berufsgenossenschaftlichen Regelwerke an:DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen"Kapitel 2.5. der DGUV ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
, Unfallkassen) speziell für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze zusätzlich eigene berufsgenossenschaftliche Vorschriften erstellt wie die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" . (zu finden über http://publikationen.dguv.de ) Auf der Grundlage der v. g. Vorschriften kann von hier aus insoweit eine Aussage getroffen werden, dass beim ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
Sehhilfen nicht geeignet sind"Erläuterungen zu den Sehhilfen sind der DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz" zu entnehmen. Auf die Informationen in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" weisen wir ebenfalls hin. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen .Auf Sehhilfen, die bestimmte Farbanteile ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bi ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015