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Wie kann bei der dauerhaften Nutzung von Laptops an PC-Arbeisplätzem die Ergonomie gewährleistet werden?

KomNet Dialog 3258

Stand: 03.02.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

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Frage:

Als Sicherheitsbeauftragter meines Unternehmens beobachte ich seit einiger Zeit folgende Situation: Normale PC Arbeitsplätze werden durch Laptops ausgetauscht, die der Mitarbeiter mobil oder auch privat nutzen kann. Überwiegend handelt es sich aber um einen normalen Büroarbeitsplatz ohne mobilen Einsatz. Für den dauerhaften Einsatz scheint mir aber die Sitzposition/Ergonomie nicht ideal zu sein. Wie kann bei der dauerhaften Nutzung von Laptops eine ergonomisch richtige Sitzposition gewährleistet werden ?

Antwort:

Der Einsatz von Laptops als normale Arbeitsgeräte in einem Büro ist nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich eine  "Dockingstation" zum Einsatz kommt. Der Laptop wird in diese Dockingstation eingeschoben. Sie verfügt über einen gesonderten Monitor, eine gesonderte Tastatur und eine Maus. Damit werden Arbeitsmöglichkeiten wie bei stationären PC´s erreicht.

Begründung:

An Bildschirmarbeitsplätzen, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden.

Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt.

Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops nicht frei drehbar ist und die Tastatur nicht auf der Arbeitsfläche frei variabel angeordnet werden kann, ist eine erhöhte Belastung des Sehapparates und eine vermehrte Inanspruchnahme der muskulären Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule nicht auszuschließen. Belastungen / Beschwerden dieser Art können vermieden werden, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die ergonomischen Anforderungen des Arbeitsplatzes beurteilt und die hieraus resultierenden Maßnahmen umsetzt.

Zudem sind die Arbeitnehmer in Bezug auf die ergonomisch richtige Arbeitshaltung und die Einhaltung von regelmäßigen Pausen zu unterweisen. Dabei kommt der Einhaltung von regelmäßigen Pausen neben der ergonomisch richtigen Körperhaltung eine besondere Bedeutung zu.

Hinweise:
Praktische Hilfen zur Verringerung der Gesundheitsbelastungen am (Bildschirm-)Arbeitsplatz finden Sie in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"

Das Institut ASER aus Wuppertal hat den BiFra-Bildschirmfragebogen entwickelt, mit dem die Beschäftigten die Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz selbstständig beurteilen können:
http://www.institut-aser.de/out.php?idart=244#Bildschirmarbeit.
Hier finden sich auch Hinweise und Erläuterungen zu den ergonomischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und Lösungsmöglichkeite.