Ergebnisse 1 bis 20 von 36 Treffern
im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes hinsichtlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Information 215-410 werden unter Nr. 7.4.2 sehr ausführlich alle Erfordernisse bzgl. der Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen detailliert erläutert. Wir empfehlen auf Grundlage des Leitfadens im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die einzelnen Argumente mit den jeweiligen Mitarbeitern gemeinsam zu erarbeiten. Nur dann besteht auch eine realistische Chance, individuelles Verhalten und Gewohnheiten ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
und insbesondere die vom BMAS bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes gehört unmittelbar, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muss, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.(vgl. Punkt 3.1 Anhang ArbStättV). Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 muss diese ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...
Stand: 18.07.2025
Dialog: 25262
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche oder arbeitsvert ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR- in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung". Der Mindestwert von 500 lx Beleuchtungsstärke findet sich nicht nur im Anhang 1 der ASR A3.4, sondern auch in der DGUV ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Arbeitsplatz im Betrieb für die Beschäftigten zur Ableistung ihrer Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber an die Teilnahme der Telearbeit Bedingungen knüpfen. Hierzu zählen beispielsweise, dass ein Beschäftigter über entsprechendes Mobiliar verfügt bzw. dieses zur Verfügung gestellt wird, der Arbeitgeber bzw. eine durch ihn beauftragte Person eine Überprüfung des Telearbeitsplatzes ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen de ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 4025
einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.In Ihrem Fall handelt es sich um Telearbeit, da sie auf Dauer angelegt ist.Für Telearbeitsplätze gelten nach § 1 Abs.3 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt: "6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
". Unter dem Punkt 3.2 lässt sich dort zur Bildschirmarbeit folgendes nachlesen: "3.2 Bildschirmarbeit An diesen Arbeitsplätzen werden Bildschirme zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung ungeachtet des Darstellungsverfahrens eingesetzt. Die Arbeitsplätze können ausgestattet sein mit Einrichtungen zur Erfassung von Daten; Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt prinzipiell auch für ausgelagerte Telearbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter/innen. Mit der Arbeitsstättenverordnung hat der Gesetzgeber aber auch berücksichtigt, dass der Arbeitgeber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten hat, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen.In der amtlichen Begründung zur Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eing ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Der erford ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Der Einsatz von Laptops als normale Arbeitsgeräte in einem Büro ist nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich eine "Dockingstation" zum Einsatz kommt. Der Laptop wird in diese Dockingstation eingeschoben. Sie verfügt über einen gesonderten Monitor, eine gesonderte Tastatur und eine Maus. Damit werden Arbeitsmöglichkeiten wie bei stationären PC´s erreicht. Begründung: An Bildschirmarbeitsplätzen, an d ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592