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KomNet-Wissensdatenbank

In welcher Sprache muß die Benutzeroberfläche (Menüs, Dialoge, Hilfesysteme) von Computern und Software gestaltet sein?

KomNet Dialog 4025

Stand: 01.03.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Softwareergonomie

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Frage:

In welcher Sprache muß die Benutzeroberfläche (Menüs, Dialoge, Hilfesysteme) von Computern und Software gestaltet sein? Welche Rechtsvorschriften (oder Gerichtsurteile) existieren hierzu? Oder kann der Arbeitgeber dies frei festlegen?

Antwort:

Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen.

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepaßt werden können." 
In diesem Sinne zählen die Sprachkenntnisse der Beschäftigten sicherlich zu den Kenntnissen und Erfahrungen die berücksichtigt werden müssen.