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Ist es Arbeitszeit, wenn alternierende Telearbeitende zwischen ihrem häuslichen und dienstlichen Arbeitsplatz an einem Arbeitstag wechseln?

KomNet Dialog 9220

Stand: 26.03.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Homeoffice, Telearbeit, Mobile Arbeit

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Frage:

Ist es Arbeitszeit, wenn alternierende Telearbeitende zwischen ihrem häuslichen und dienstlichen Arbeitsplatz an einem Arbeitstag wechseln? Beispiel: Jemand arbeitet vormittags zuhause, wechselt mittags ins Büro und dann wieder an den häuslichen Arbeitsplatz. Sind die versicherten Wegezeiten dann auch Arbeitszeit?

Antwort:

Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.


Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen auch eine Rolle.


Weitere Informationen zum Thema "Telearbeit" finden Sie in der Publikation der gesetzlichen Unfallversicherung: "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht".