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Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
Bildschirmarbeitsplätze müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen. Unter der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV sind grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes formuliert. Unter Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs heißt es: "Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 2473
festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Verordnung in Bezug auf Telearbeitsplätze im Wesentlichen auf Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Dabei steht die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. ... „Mobiles Arbeiten“ (gelegentliches Arbeiten von zuhause aus oder während der Reisetätigkeit, Abrufen von Emails ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
wird diesbezüglich ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Verordnung in Bezug auf Telearbeitsplätze im Wesentlichen auf Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Dabei steht die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen muss durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert sein. Andere flexible Arbeitsformen der beruflich bedingten „mobilen Arbeit“, wie z. B ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersu ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, die in ihrem Anhang (Nummer 6) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze bzw. Bildschirme (Monitore) stellt: "6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Begründung: Nach § 3a ArbStättV gelten folgende grundlegenden Anforderungen an die Ausgestaltung einer Arbeitsstätte: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920