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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
ausgegangen werden muss. Inwieweit auf subjektive Eindrücke der Beschäftigten bei der Verwendung von vormals in Laboratorien verwendeten Arbeitsmittel eingegangen wird, sollte daher im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
beeinflusst wird. Um eine Über- oder Unterforderung der Beschäftigten bei den Kontroll- und Überwachungstätigkeiten zu vermeiden, sollte die Art der Tätigkeit und die Anzahl der zu überwachende Monitoranzeigen unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalvertretung (Betriebsrat) festgelegt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
unterstützen – zum Beispiel Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Datenschutzbeauftragte –, ein Zutrittsrecht zur fraglichen Wohnung eingeräumt wird, das dem zu betrieblichen Arbeitsplätzen vergleichbar ist."Der Arbeitgeber ist auch bei Telearbeitsplätze für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Eine Haftungsbeschränkung ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
verlagert die Kommunikation auf den Kopf und lässt den Benutzer zum Zentrum der Aktivitäten werden. Besonders kabellose Headsets sind hier im Vorteil. Zu diesem Ergebnis müsste auch der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kommen (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Arbeitsstättenverordnung). Bei der Auswahl möglicher Headsets sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes eigenverantwortlich treffen.In letzter Konsequenz sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und daraus resultierend die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen festzulegen (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)). Im Anhang ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
Informationen hierzu können auch der Norm DIN EN 1729 "Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen" entnommen werden. (kostenpflichtig zu beziehen über www.beuth.de ).In Abhängigkeit der Nutzungshäufigkeit und der Arbeitsaufgabe hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Sitzmöbel für den Schulungsraum auszuwählen. Hierbei kann er sich von seiner Fachkraft ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
ist dies aber eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.Im §12 ArbSchG ist die Unterweisung der Beschäftigten geregelt:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
als die dort genannte Lösung, z. B. eine geringere Schreibtischgröße, muss er die gleiche Sicherheit gewährleisten und die Abweichungen hinreichend begründen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist das berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410, einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" wird unter Ziffer 8.3.2 "Büroarbeitsstuhl" u. a. ausgeführt, dass Büroarbeitsstühle konstruktiv mindestens auf ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
. Bei der Gefährdungsbeuretilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriiebsarzt/die Betriebsärztin unterstützen lassen.Als Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich in diesem Fall die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Hier können in Kapitel 8.2.1 die empfohlenen Bildschirmgrößen entnommen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob der gleiche Gesundheitsschutz erreicht wird, kann nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierbei ist insbesondere der Betriebsarzt, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Fazit: Eine abschließende Antwort ist uns ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Begründung: Nach § 3a ArbStättV gelten folgende grundlegenden Anforderungen an die Ausgestaltung einer Arbeitsstätte: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit lediglich an. Grundsätzlich steht ein regulärer ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
, auszustatten, sofern der Arbeitnehmer nicht darüber verfügt bzw. diese nicht bereitstellen möchte. Des Weiteren ist die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung durchzuführen, sowie eine vertragliche Vereinbarung zur Überprüfung der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zu schließen.Im zweiten Fall bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Telearbeit an. Grundsätzlich steht ein regulärer Arbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775