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über einen Kopfhörer die Arbeitssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, muss er das Tragen untersagen.Inwieweit darüber hinaus der Arbeitgeber ein Weisungsrecht bezüglich des Hörens von Musik über Kopfhörer während der Arbeit hat, ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die dementsprechend arbeitsrechtlich zu klären ist. Eine entsprechende Anfrage sollte direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
sich auch in der DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Leitfaden für die Gestaltung unter Punkt 8.4.1.Aufgrund von Sondervorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf behindertengerechte Gestaltung, können größere Flächen und Verkehrswegbreiten erforderlich werden.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob der gleiche Gesundheitsschutz erreicht wird, kann nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierbei ist insbesondere der Betriebsarzt, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Fazit: Eine abschließende Antwort ist uns ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist für Telearbeitsplätze anzuwenden. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu muss in der Regel ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers und ggf. beauftragter Personen (Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
verlagert die Kommunikation auf den Kopf und lässt den Benutzer zum Zentrum der Aktivitäten werden. Besonders kabellose Headsets sind hier im Vorteil. Zu diesem Ergebnis müsste auch der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kommen (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Arbeitsstättenverordnung). Bei der Auswahl möglicher Headsets sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
erforderlich:Es muss zur Telearbeit eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geben.Das Mobiliar, und die Arbeitsmittel, einschließlich der Kommunikationseinrichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt und installiert werden.Der Bildschirmarbeitsplatz muss den Vorgaben der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV entsprechen.Es muss ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen muss durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert sein. Andere flexible Arbeitsformen der beruflich bedingten „mobilen Arbeit“, wie z. B ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
muss der Arbeitgeber u. a. Art, Umfang und Fristen der Prüfung von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall der im Home-Office benutzten elektrischen Bürogeräte, sowie die Qualifikation des Prüfenden unter Berücksichtigung des genannten Regelwerks eigenverantwortlich festlegen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
werden auf den Internetseiten www.ergo-online.de angeboten Der Arbeitgeber muss grundsätzlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen ermitteln, beurteilen und die nötigen Maßnahmen festlegen. Dabei sind auch Alterungseffekte von Monitoren zu bewerten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3962
die Arbeitsflächenbreite von 1600 mm bis auf 1200 mm verringert werden. Die nutzbare Arbeitsfläche muss mindestens 0,96 m2 betragen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Größe des Schreibtisches eigenverantwortlich zu beurteilen. Hierbei hat er auch die genannten Vorschriften zu beachten. Wählt er eine andere ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
ausgegangen werden muss. Inwieweit auf subjektive Eindrücke der Beschäftigten bei der Verwendung von vormals in Laboratorien verwendeten Arbeitsmittel eingegangen wird, sollte daher im jeweiligen Einzelfall vom Arbeitgeber unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 13372
individuell eingestellt werden können.(2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.(3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt werden können. Sie müssen den Verhältnissen der Arbeitsumgebung individuell angepasst ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000