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In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Deshalb ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit wird eine Arbeitsform ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen (Nummer 6.1 Absatz 6).Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sehabstand und somit der Abstand der Tischkante ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Ob diesbzgl. ein Merkblatt zum ergonomischen Arbeiten und ggf. eine ergonomische Beratung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz so einrichten und betreiben, dass von ihm keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit ausgehen (Gefährdungsbeurteilung gemäß (§ 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet. Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
erforderlich:Es muss zur Telearbeit eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geben.Das Mobiliar, und die Arbeitsmittel, einschließlich der Kommunikationseinrichtungen müssen vom Arbeitgeber oder von einer von ihm beauftragten Person bereitgestellt und installiert werden.Der Bildschirmarbeitsplatz muss den Vorgaben der Nummer 6 im Anhang der ArbStättV entsprechen.Es muss ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
und insbesondere die vom BMAS bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes gehört unmittelbar, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muss, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.(vgl. Punkt 3.1 Anhang ArbStättV). Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 muss diese ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 4025
Nach der Ziffer 6.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss das auf dem Bildschirm dargestellte Bild flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 8.2.1 "Bildschirm" zur Flimmerfreiheit erläutert, dass bei einem Bildschirm ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
und Blendungen sind.(6) Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.(7) Auf Wunsch der Beschäftigten hat ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. (2) Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen. (3) Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast der Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen von den Beschäftigten einfach eingestellt ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
vor einer Kaufentscheidung alle möglichen Softwareanwendungen mit Grafikkarte und Bildschirm in den relevanten Auflösungen zu testen.Letztendlich muss der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung bewerten, ob die dargestellten Zeichen bei der gewählten Auflösung scharf, deutlich und ausreichend groß dargestellt werden, sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben. ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Nach Ziffer 6.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV muss die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
bereitzustellen. (2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können. (3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen. (4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 22384
im Fußbereich von Dokumenten, häufig mindestens in Originalgröße dargestellt werden sollen, muss der Bildschirm zur Darstellung der Dokumente eine Mindestgröße von 17“ (43 cm, Anzeigefläche circa 338 mm x 270 mm) haben und im Hochformat betrieben werden (Tabelle 7). Besser geeignet ist ein Bildschirm mit einer Diagonale von 19“ (48 cm, Anzeigefläche circa 376 mm x 301 mm), da man hier Dokumente auch leicht ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063