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An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist 2016 in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert worden, siehe Nr. 6 - Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen - im Anhang der ArbStättV.Dort stehen unterNr. 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte undNr. 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von BildschirmarbeitsplätzenAnforderungen ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
für die Gestaltung".In den Tabellen 5 ff. wird der Zusammenhang zwischen Sehabstand, empfohlene Zeichenhöhe und Bildschirmdiagonale dargestellt. Im Abschnitt unter der Überschrift "Zeichenschärfe, Leuchtdichten und Kontrast" sind mögliche Probleme bei der Darstellung von Zeichen zwischen tatsächlicher Auflösung (die z.B. kleiner ist) und der optimalen physikalischen Auflösung beschrieben. Es wird empfohlen ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729
- Leitfaden für die Gestaltung" trifft unter Ziffer 7.2.1 konkretere Aussagen zu Bildschirmen. In Bezug auf die Blicklinie des Auges auf den Bildschirm wird empfohlen, dass diese um ca. 35o aus der Waagerechten abgesenkt sein soll, um ermüdende und möglicherweise gesundheitsschädliche Körperhaltungen zu vermeiden und optimale Sehbedingungen zu erreichen (Abbildung 21). Zusammenfassend bleibt festzustellen ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV genügen.Nähere Angaben zu einem Bürostuhl finden sich in der ArbStättV mit ihrem Anhang nicht.In Kapitel 8.3.2 der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" wird näher auf die Anforderungen an einen Büroarbeitsstuhl eingegangen.Grundanforderungen werden sicherlich sein: Der Sitz muss eine Rückenlehne besitzen ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
und Kommunikationsgeräten im Vordergrund. Es gelten künftig für Telearbeitsplätze daher nur die Anforderungen des § 3 (Gefährdungsbeurteilung) bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der § 6 (Unterweisung) und die Nummer 6 des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
"Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter dem Punkt 8.2.2 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:"Eine ergonomische Bedienung der Tastatur ist gegeben, wenn eine sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung für den Benutzer sowie ein schnelles Auffinden der jeweiligen Taste und eine gute Fingerführung gewährleistet sind (Abbildung 23).Dies erfordert:•Konkave Tastenflächen ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 42920
Hilfen zur Verringerung der Gesundheitsbelastungen am (Bildschirm-)Arbeitsplatz finden Sie in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" Das Institut ASER aus Wuppertal hat den BiFra-Bildschirmfragebogen entwickelt, mit dem die Beschäftigten die Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz selbstständig beurteilen können: http://www.institut-aser.de/out.php ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
mit Bildschirmgeräten vor, der kein Bildschirmarbeitsplatz ist?Antwort:"Nur für ganz bestimmte Arbeitsplätze ist der Anwendungsbereich hinsichtlich der Geltung der Nummer 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ des Anhangs der ArbStättV eingeschränkt. Dazu gehören „Bedienerplätze von Maschinen“.Dies sind Arbeitsplätze mit einer Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
der Handballen ermöglichen.Konkretere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter der Ziffer 8.3.1. Dort ist zu Breite und Tiefe folgendes nachzulesen: "Die Arbeitsfläche ist Aufstell- und Ablagefläche für Arbeitsmittel – zum Beispiel Bildschirm, Tastatur – und Arbeitsmaterialien – zum Beispiel Schriftgut ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Auf Seite 38 ist zu der Mindestgröße der Monitore unter anderem Folgendes nachzulesen:"Für normale Büroanwendungen – zum Beispiel Textverarbeitung – wird mindestens ein 19“-CRT-Bildschirm oder ein 17“-LCD-Bildschirm empfohlen. Es ist notwendig, die auf dem Bildschirm dargestellten Informationen in einer Größe und Qualität anzubieten, die ein leichtes ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 28000
. Bei der Gefährdungsbeuretilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriiebsarzt/die Betriebsärztin unterstützen lassen.Als Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich in diesem Fall die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Hier können in Kapitel 8.2.1 die empfohlenen Bildschirmgrößen entnommen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" unter dem Punkt 7.4.2 "Beleuchtung". Die ASR A3.4 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
, Unfallkassen) speziell für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze zusätzlich eigene berufsgenossenschaftliche Vorschriften erstellt wie die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" . (zu finden über http://publikationen.dguv.de ) Auf der Grundlage der v. g. Vorschriften kann von hier aus insoweit eine Aussage getroffen werden, dass beim ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
zum Bildschirm nicht. Es gibt vielmehr ergonomisch begründete Empfehlungen, die in einschlägigen Regelwerken ihren Niederschlag gefunden haben. Einschlägiges Regelwerk ist z.B. die DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (zu finden über die Suchfunktion der Seite www.dguv.de/publikationen ). Auf Seite 35 dieses Leitfadens ist eine Tabelle ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592