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Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264
von dem im Betrieb abweicht. Die in Satz 1 genannten Vorschriften gelten, soweit Anforderungen unter Beachtung der Eigenart von Telearbeitsplätzen auf diese anwendbar sind."Da der Arbeitgeber aber prinzipiell eine gesetzliche Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten hat, empfehlen wir im Rahmen der Unterweisung (§ 6 ArbStättV) auf die Sinnhaftigkeit ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
- oder Teilzeitbeschäftigte tätig. Der Arbeitgeber trägt für die Gestaltung der Telearbeitsplätze und für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dieser Beschäftigten am Arbeitsplatz die Verantwortung. Das schließt insbesondere die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die Bildschirmarbeit ein. In vielen Anfragen haben betroffene Arbeitgeber und Beschäftigte Handlungsbedarf hinsichtlich der Klarstellung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
und beschieden werden. → Hinweis: Der Arbeitgeber muss bedenken, dass er nach der Gefährdungsbeurteilung und der Zustimmung für das Betreiben des Telearbeitsplatzes die Verantwortung trägt. Bei einem Arbeitsunfall am Telearbeitsplatz mit z. B. privatem Mobiliar (etwa Bürostuhl) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und seine Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) muss mögliche Folgekosten tragen ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten.§ 3 ArbStättV:"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Mindestbeleuchtungsstärken einzuhalten. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes eigenverantwortlich treffen.In letzter Konsequenz sollte der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die den Mindestanforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes entsprechen. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 25951
des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28278
Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale S ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
hinsichtlich der beim Arbeitgeber verbleibenden Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz vermieden werden. Weitere Informationen mit weiterführenden Links werden z.B. vom Sozialnetz Hessen unter https://www.ergo-online.de/arbeitsorganisation/arbeitsformen/mobiles-arbeiten-home-office angeboten. ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
verlagert die Kommunikation auf den Kopf und lässt den Benutzer zum Zentrum der Aktivitäten werden. Besonders kabellose Headsets sind hier im Vorteil. Zu diesem Ergebnis müsste auch der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung kommen (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Arbeitsstättenverordnung). Bei der Auswahl möglicher Headsets sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
, in der die Eckpunkte des Arbeitsschutzes vereinbart werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 ArbSchG grundsätzlich erforderlich.Natürlich kann mobile Arbeit auch im häuslichen Bereich erfolgen, wie in der Frage angegeben, aber eben nicht nur. Für diesen Fall kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel anbieten, wie sie auch regelmäßig bei Telearbeitsplätzen zum Einsatz kommen. Anders als bei Telearbeitsplätzen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
-Arbeitsschutzregel stehen Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber für die Beschäftigten im Homeoffice treffen muss.In den FAQs der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Homeoffice in der aktuellen Pandemie beantwortet.Der Begriff Telearbeitsplätze ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt.Unter § 2 Abs.7 ArbStättV ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.(3 ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007