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) Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.(4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.(5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend d ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 4025
insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.Mit der Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten, die die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern, ist das Konzept „Mischarbeit“ angesprochen. Ziel von „Mischarbeit“ ist es, dass das Bildschirmgerät ein „normales“ Arbeitsmittel des Beschäftigten ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
zu Toiletten sollen nicht durchs Freie führen (ASR A4.1 "Sanitärräume"). Die Lage des Bürocontainers würde dieser Forderung nicht entsprechen. - Länge und Anordnung der Fluchtwege und Notausgänge müssen Ziffer 2.3 des Anhangs der ArbStättV i.V.m der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entsprechen. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 13881
nicht frei drehbar ist und die Tastatur nicht auf der Arbeitsfläche frei variabel angeordnet werden kann, ist eine erhöhte Belastung des Sehapparates und eine vermehrte Inanspruchnahme der muskulären Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule nicht auszuschließen. Belastungen / Beschwerden dieser Art können vermieden werden, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und im Rahmen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
und insbesondere die vom BMAS bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes gehört unmittelbar, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muss, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.(vgl. Punkt 3.1 Anhang ArbStättV). Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 muss diese ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird diesbzgl. im Teil 4 (2) Nr.1 ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
der ArbstättV findet sich unter der Nummer 6.3 Absatz 1 die Information, dass Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein, sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen, müssen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 13305
Die grundsätzlichen Regelungen finden sich unter Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist unter Nummer 6.1 Absatz 5 nachzulesen, dass die Arbeitstische oder Arbeitsflächen eine reflexionsarme Oberfläche haben müssen und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV) be ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
. Rechenmaschinen, Registrierkassen oder andere Arbeitsmittel mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist und5. Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.[...]"Hinweis:Telearbeit und mobile Arbeit sind nicht gleichzusetzen.In der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist unter 9. Telearbeit - mobile ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist. (3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können. (4) Tragbare ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Der Fond eines Pkws erfüllt in keiner Weise die Kriterien, die gemäß Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- an einen Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden. Auch aus verkehrsrechtlicher Sicht ist das Arbeiten an einem Laptop im Auto bedenklich, da beim plötzlichen Bremsen oder gar einem Unfall der Laptop sich unkontrollierbar in Bewegung setzen könnte. Gemäß Straßenverkehrsordnung -StVO- (§§ 22 ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3246
. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.Hinweise für die Durchführung der "Augenuntersuchungen" enthält die DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
verfügen und2. so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.(3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 30563
der Arbeitsbedingungen herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Angaben beispielsweise zur Beleuchtung oder zum Lärm ohne orientierende Messung nicht möglich sind.Informationen zur Telearbeit können auch den „Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeitsplätzen gemäß Definition in § 2 Absatz 7 ArbStättV" entnommen ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43264