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Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV definiert:"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28836
Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben können. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR - in Ihrem Fall - die ASR A3.4 "Beleuchtung". In den Leitlinien zur ArbStättV -LV 40- finden sich unter dem Punkt H3.4 - 2 – Ausreichend Tageslicht nähere Erläuterungen zu der Frage: "Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“? "Antwort: Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der Arbeitsstättenverordnung wie folgt definiert (§ 2 Abs.7):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Information 215-410 werden unter Nr. 7.4.2 sehr ausführlich alle Erfordernisse bzgl. der Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen detailliert erläutert. Wir empfehlen auf Grundlage des Leitfadens im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die einzelnen Argumente mit den jeweiligen Mitarbeitern gemeinsam zu erarbeiten. Nur dann besteht auch eine realistische Chance, individuelles Verhalten und Gewohnheiten ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 16020
Ja, in der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI ist hierzu unter 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) Folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Gleichzeitig wird in Ziffer 3.5 Abs. 3 Anhang ArbStättV gefordert, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 7975
Nein, die ASR A6 muss hier nicht angewendet werden.Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für:1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und2. die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
Die Bildschirmarbeitsplätze fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbStättV steht in den Absätzen 3 bis 5:"(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.(5 ...
Stand: 25.09.2025
Dialog: 44191
und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
sein sollen. Weiter ist einem Bürarbeitsstuhl eine Benutzerinformation beizufügen.Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Arbeitgeberr die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen, die Herstellerangaben und die relevanten Normen, z. B. DIN EN 1335-3 ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
Nein, eine solche Tastatur entspricht nicht den ergonomischen Vorgaben.Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm ...
Stand: 29.08.2025
Dialog: 42920
In Nummer 9. Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7) der LV 40 Leitlinien zur Arbeisstättenverordnung des LASI ist folgendes nachzulesen:"Frage:Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit?Antwort:Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind.Unter mobiler Arbeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die die jeweils eingesetzte Sprache von Benutzeroberflächen vorschreibt. Natürlich empfiehlt es sich aus ergonomischen wie ökonomischen Gründen, die ausgewählte Sprache den Sprachkenntnissen der Mitarbeiter anzupassen. Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter der Ziffer 6.5 Absatz 2 folgendes ausgeführt: "Die Software muss entsprechend ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 4025
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
Nach der Ziffer 6.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss das auf dem Bildschirm dargestellte Bild flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 8.2.1 "Bildschirm" zur Flimmerfreiheit erläutert, dass bei einem Bildschirm ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 13785
m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu deneinzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen."Weitere Informationen zum Flächenbedarf finden ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 1460
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht. Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis: 1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden. 2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510