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geringen Umfangs und mit geringer Gefährdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit sowie dem einzusetzenden körperlichen Aufwand auch der Umfang des auf der Leiter mitzuführenden Werkzeugs und Materials zu berücksichtigen. Erläuternde Beispiele sind der DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem Ste ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.In ihrem Fall dürfte eine nicht vorhandene Treppe von der Laderampe eine Gefahr für das sichere Flüchten darstellen. Liegt der Verkehrsweg zu nah im Bereich des Fluchtweges, ist ebenfalls von einer Gefahr ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 1.8 nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:"Treppen müssen • mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein, • auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt, und zusätzlich ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 19450
Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Die Frage kann daher von hier aus nicht pauschal beantwortet werden, da der konkrete Einzelfall mit allen Randbedingungen betrachtet werden muss. Eine solche Betrachtung muss über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung erfolgen. Hilfestellung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs der ArbStättV genannte ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
Nach der Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 10493
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Anzuwenden ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen." führt dazu aus:"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
zu beurteilen.Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423