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Hallen müssen aus betriebstechnischen Gründen möglichst in der Nähe der Arbeitsplätze bzw. der Produktion liegen. Es würde ihrem Zweck betriebstechnisch meist eindeutig entgegenstehen, wenn man gezwungen wäre, solche Büros an Außenwänden und damit in größerer Entfernung von den Arbeitsplätzen, denen sie zugeordnet sind, vorzusehen.Bei solchen Hallenbüros muss aber dann für eine ausreichende ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann." Fazit: Unserer Einschätzung nach ist die Einrichtung eines Instandhaltungslagers unter den von Ihnen geschilderten Umständen nicht möglich. Ob eventuell eine andere organisatorische Lösung, wie z. B. "das Lager darf ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Für die Breite der angesprochenen Bewegungsfläche zwischen den Küchengeräten und der "Bedienungstheke" gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse eigenverantwortlich ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
):"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
(ArbStättV) unter Nummer 2.1 festgelegt. Danach müssen Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen finden sich im Anhang der ArbStättV, jedoch finden sich hier keine weiteren Informationen zur Gestaltung des Geländes ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Die ASR A4.1 "Sanitärräume" präzisiert diese Forderung. So sollte z. B. die Weglänge zwischen Arbeitsplätzen, …. und Toilettenräumen nicht länger als 50 m sein; sie darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Die Landesbauordnungen sind Gesetze der Länder und gelten unabhängig von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen ist der Bauherr grundsätzlich verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Treten bei der Gegenüberstellung mit der Landesbauordnung ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 1859
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
. durch Fortluft aus Absaug- oder RLT-Anlagen, starken Verkehr, schlecht durchlüftete Lagen, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesonderte Maßnahmen (z. B. Beseitigung der Quellen, Verlegen der Ansaugöffnung bei RLT-Anlagen) zu ergreifen." Eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers nach der ArbStättV in Verbindung mit der ASR A3.6 ein Pollenschutzgitter anzubringen besteht demzufolge nicht.Bei ...
Stand: 08.06.2022
Dialog: 5551
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Unter der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4102
. in Körpersekreten der Patienten). Nach dem Punkt 4.1.8 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" hat der der Arbeitgeber nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist; die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
als Arbeitsplätze vorgesehen sind oder wenn es sich um Orte handelt, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverrichtung Zugang haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Gelände im Eigentum des Arbeitgebers steht, von ihm gepachtet bzw. angemietet ist oder von ihm nur für seine betrieblichen Zwecke genutzt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Betriebsgelände Gebäude stehen oder ob das Gelände ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100