Ergebnisse 201 bis 220 von 331 Treffern
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
)."Auch wenn ein generelles Verbot durch den Gesetzgeber nicht erlassen wurde, ist die Situation in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV zu betrachten und entsprechende Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
aneinander grenzende Bereiche möglichst nur um eine Rutschbewertungsgruppe unterscheiden (z.B. R12 und R11)."Alles andere muss in der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden (§ 3 ArbStättV). Größenangaben für Übergangszonen sind nicht festgelegt. ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 16182
)Unter H 3.4 - 2 "Ausreichend Tageslicht" heißt es dazu weiter: "Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht einschränken oder ausschließen."Ob solche hinreichenden Gründe für den Schießstand vorliegen, kann nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. In dieser muss der Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung eines Empfangsplatzes, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. Der von Ihnen beschriebene Raum ist ein Raum, in dem aus betriebstechnischen Gründen eine Besonderheit bestehen kann. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Hilfe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 12439
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV). Weitere Anforderungen an die Einrichtung ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Bauen sind für Behinderte und alte Menschen in öffentlichen Gebäuden Treppen mit offenen oder unterschnittenen Stufen zu vermeiden." Die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die DGUV Information 208-005 "Treppen" liefern keine konkreten Vorgaben zur der Ausführung.Die Anforderungen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Dabei sind die o.g. Empfehlungen zu berücksichtigen. ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
"Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen" Absatz 5 ist dort folgendes nachzulesen:"Eine Anhäufung von Sicherheitszeichen ist zu vermeiden. Ist das Sicherheitszeichen nicht mehr notwendig, ist dieses zu entfernen."Hinweis:Die ASR A1.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
- ArbSchG und gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV sind die erforderlichen Maßnahmen für sicheres Verfahren und Rangieren usw. auf dem Betriebsgelände durch den Arbeitgeber ermitteln und umsetzen zu lassen. Die ArbStättV mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html) führt zunächst das Schutzziel, das sichere, gefahrlose Befahren ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Als Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einschließlich ihr Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach § 3a Abs. 1 ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 9777
des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eigenverantwortlich eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
ist eine allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regel im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3a Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung, deren Anhang sowie den sicherheitstechnischen Regeln einzurichten und zu betreiben. Weniger weit gehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberücksichtigt. ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.Das bedeutet, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und auch hinsichtlich der Kennzeichnung aktualisiert werden müssen.Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich und auch unter Berücksichtigung der Änderungen im technischen Regelwerk auf der Grundlage der Gefährdungebeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934