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Dürfen im gesamten Fluchtverlauf von Fluchtwegen Regaleinheiten in einer Höhe von über 2,5m angebracht werden?

KomNet Dialog 12439

Stand: 09.11.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beschaffenheit von Fluchtwegen

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Frage:

Dürfen im gesamten Fluchtverlauf von Fluchtwegen Regaleinheiten in einer Höhe von über 2,5m angebracht werden?

Antwort:

Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz vor herabfallenden Gegenständen mit zu betrachten. Nähere Informationen hierzu bietet die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".


Hinweis:

Weitere Anforderungen können sich aus dem Baurecht ergeben. Hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.