Ergebnisse 1 bis 20 von 121 Treffern
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Für Fahrwegsbegrenzungen gilt nach Punkt 5.3 der ASR A1.3:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
Informationen:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - mit ausreichendem Kontrast zur Farbe ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Eine Kennzeichnung von Fluchtwegen mit blauen Schildern ist nicht zulässig.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 c) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Regelungen zu Fenstern in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43340
nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Gemäß der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" kann ein Nebenfluchtweg als Notausstieg gestaltet werden. Generell ist ein Nebenfluchtweg zur Flucht aus Bereichen erforderlich, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg (das Treppenhaus) nicht mehr sicher begehbar ist.Nach Abschnitt 3.10 ist ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
"Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 8.2 Absatz 3 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" der ASR A2.3 steht nachfolgend:"Die Kennzeichnung ist im Verlauf des Hauptfluchtweges an gut sichtbaren Stellen, eindeutig und innerhalb der Erkennungsweite anzubringen. Die Kennzeichnung muss die Richtung des Fluchtweges anzeigen. Dabei sind folgende Randbedingungen zu beachten:1. Besonders ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Im Abschnitt 8 der ASR A2.3 ist u. a. Folgendes nachzulesen:"8 Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040