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und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
aneinander grenzende Bereiche möglichst nur um eine Rutschbewertungsgruppe unterscheiden (z.B. R12 und R11)."Alles andere muss in der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden (§ 3 ArbStättV). Größenangaben für Übergangszonen sind nicht festgelegt. ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 16182
vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben."Fazit:Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kennzeichnung der Stoßkanten, unter Berücksichtigung der v. g. Informationen, eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. Der von Ihnen beschriebene Raum ist ein Raum, in dem aus betriebstechnischen Gründen eine Besonderheit bestehen kann. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Hilfe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Weder in der Arbeitsstättenverordnung noch in der konkretisierenden ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden Einschränkungen hinsichtlich der Höhe von Regaleinheiten im Verlauf von Fluchtwegen genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei hat er insbesondere auch den Schutz ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 12439
Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
der Gefährdungsbeurteilung festgestellt werde, dass der Zutritt von außen (z. B. zu Hilfe- oder Rettungszwecken) erforderlich ist, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen.Eventuell werden an die Türen in anderen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht) weitergehende Anforderungen gestellt. Hierzu empfiehlt sich die Klärung mit der entsprechenden Behörde (z. B. Bauordnungsamt und/oder Feuerwehr). ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
Bauen sind für Behinderte und alte Menschen in öffentlichen Gebäuden Treppen mit offenen oder unterschnittenen Stufen zu vermeiden." Die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die DGUV Information 208-005 "Treppen" liefern keine konkreten Vorgaben zur der Ausführung.Die Anforderungen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Dabei sind die o.g. Empfehlungen zu berücksichtigen. ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
Zutritt zu sichern.Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Dies hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
spezifischen betriebstechnischen oder ergonomischen Anforderungen von den Regelungen dieser ASR abweichende Gestaltungen notwendig sein. Diese sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Hierfür können branchen-spezifische Hilfen herangezogen werden (siehe Punkt Ausgewählte Literaturhinweise)." Fazit:Eine konkrete vorgeschriebene Mindestgröße für Schulungsräume hat ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
, die Ihnen aufgetragenen Wartungsarbeiten mit Ihren Vorgesetzten und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit unter den geschilderten Gesichtspunkten zu planen. Insbesondere muss für diese Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt werden. Die Maßnahmen, die sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergeben, müssen sich nach unserer Einschätzung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14014
Es ist grundsätzlich möglich, dass der betriebliche Notruf über eine ständig besetzte Zentrale (Pförtner) geleitet wird. Dieses kann sogar von Vorteil sein, wenn den Rettungskräften nähere Informationen zum Einsatzort gegeben werden müssen. Maßnahmen der Ersten Hilfe und des Notrufes sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Dabei sind die nachfolgend genannten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 4277
kann in langnachleuchtender, innenbeleuchteter oder außenbeleuchteter Ausführung erfolgen. Die Dauer der Erkennbarkeit der Sicherheitszeichen aller Varianten muss bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, sie muss mindestens 30 min betragen. Sofern das Bauordnungsrecht der Länder höhere Anforderungen stellt, sind diese anzuwenden.(3) Rettungszeichen zur Kennzeichnung ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
ist als Ganzes zu betrachten. Vor einem Bereich mit einer hoher R-Gruppe des Fußbodens, z.B. R12 sollte sich der Fußboden des angrenzenden Flures nur um eine R-Gruppe, hier R 11, unterscheiden. In einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV sind die Rutschgefahren in der Betriebsstätte zu beurteilen und die erforderlichen Bewertungsgruppen der Rutschhemmung festzulegen. In der Gefährdungsbeurteilung sollte ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
nicht für alle Anwendungen geeignet sind. Die Entscheidung, ob Einscheibensicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas oder andere Werkstoffe eingesetzt werden, muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Brucheigenschaften und der Einbausituation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gefällt werden. Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. § 9 ArbStättV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 3 eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Abschnitt 5.3) eingesetzt werden. (3) Wenn es das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht, sind Geländer oder Leitplanken zur Abgrenzung ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Zwingend vorgeschrieben sind spezielle Schwarzbereichs-Toilettenanlagen nicht. Sie sollten an Hand der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze im Schwarzbereich prüfen, ob eine solche Anlage für Ihren speziellen Fall notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Schwarzbereich mit infektiösen Stoffen umgegangen wird und eine Toilettenanlage nicht nur von Beschäftigten ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781
Für die Größe der Arbeitsfläche von Laborarbeitsplätzen gibt es keine verbindlichen Maßvorgaben. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Erfordernisse selber ermitteln. Grundsätzlich müssen Arbeitsräume so bemessen sein, dass an den Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe und des zu erwartenden Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15903
Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023