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zur Verfügung gestellt werden müssen, dass der Raum verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein muss. Nach der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Punkt 6 Ausführung Absatz 4 müssen verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unserer Einschätzung nach, ist ein Bereitschaftsraum ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
möglich.Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" für diese Bereiche einzuhalten sind.Entsprechend Abschnitt 4 Absatz 12 der ASR A 2.3 dürfen gefangene Räume nur genutzt werden, wenn die Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall gegeben ist. Dies kann z. B. durch einen Alarmschalter, der über beleuchtete Drucktaster in Fußbodennähe oder in Fußbodennähe hängende ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m 2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m 3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m 4. für Räume, in denen eine Gefährdung durch explosionsgefährliche Stoffe besteht ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 7 ist dort Folgendes nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:1. für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m2. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m3. für Räume mit erhöhter Brandgefährdung ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m4. für Räume, in denen eine Gefährdung ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 26321
Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
enthalten war und mit der Arbeitsstätten-verordnung 2004 entfallen ist, wieder auf.Die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen (z. B. Fenster) ist jedoch nie vollständig entfallen, da die Forderung im Bauordnungsrecht der Länder für Aufenthaltsräume ohnehin existiert. Aufenthaltsräume sind gemäß Musterbauordnung „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
"Hallenbüros" oder "Meisterbüros" in Form von abgetrennten Räumen oder gar in Form von Containern sind in Hallen mit einer Grundfläche von mehr als 2.000 m2 weit verbreitet, wenn nicht gar üblich und normal. Eine zwingende Verpflichtung, diese "Räume innerhalb von Räumen" mit einer Sichtverbindung nach außen auszustatten, wäre praxisfremd und auch aus Gründen der Sicherheit ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden (...)" ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d. h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der ArbStättV in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Gemäß der Nummer 1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
In der aktuellen Version der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es unter Punkt 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind größtenteils gesetzlich nicht geregelt, sie sind durch Rechtsprechung entwickelt worden.Informationen zur Räum- und Steupflicht im öffentlichen Verkehrsraum durch den jeweiligen öffentlichen Träger liegen uns nicht vor. Dies können Sie z.B. bei Ihrer Kommunalverwaltung ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c. als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Konkretisiert werden die Anforderungen an Pausenräume in der ASR A4.2, wobei sich auch hier keine konkreten Anforderungen in Hinsicht auf die Fragestellung ergeben ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Gemäß § 3a in Verbindung mit § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und s ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 21866
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 22.01.2025
Dialog: 2949
Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442