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, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
" unter Pkt. 4.5 "Treppen" ausgeführt:"Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen".Hinweis:Normen liegen uns im Regelfall nicht vor, daher können wir keine weitergehenden ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert werden die Regelungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
.""4.1.2 Statische Anforderungen 4.1.2.1 Sicherheit gegen Bruch Bei Lagereinrichtungen und Ladungsträgern muss die Sicherheit gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen Belastung (Summe der zulässigen Nutzlasten + Summe der Eigengewichte) betragen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/oder Versuch erbracht werden.""4.2 Zusätzliche Bestimmungen für Lagereinrichtungen 4.2.1 StandsicherheitDie ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
der ArbStättV unter Nr. 5 Folgendes ausgeführt:"Der Begriff „Arbeitsplätze“ ist im Vergleich zur früheren Fassung der Arbeitsstättenverordnung weiter gefasst:Arbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen mehr (Begriffsbestimmung in der LV 40, Stand 2009: mindestens zwei Stunden arbeitstäglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr). Die zeitliche ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
erläutert:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben oder sich bei der Nutzung von Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Beschichtungsstoffe". Unter Nummer 5 ist hier u. a. nachzulesen:"Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass Lackierräume auf kürzestem Weg verlassen werden können. Fluchtwege dürfen nicht durch oder in andere explosionsgefährdete Räume oder Bereiche (z. B. Lacklager) führen.Grundsätzlich sind in Lackierräumen mindestens zwei möglichst an entgegengesetzten Wänden liegende Notausgänge erforderlich." ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
und den Betrieb von Toiletten- und anderen Sanitärräumen werden in der ASR A4.1 "Sanitärräume" getroffen. Unter Punkt 5.1 Absatz 3 wird ausgeführt: "Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizizeren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden" ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Mit der Bewertungsgruppe R 9.In den Begriffsbestimmungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist u. a. nachzulesen:"3.3 Toilettenräume beinhalten mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie gegebenenfalls Urinal und Toilettenzelle. 3.5 Ein Vorraum ist ein vollständig abgetrennter Bereich in einem Toilettenraum, um z. B. das Überströmen von geruchsbelasteter Luft zu vermeiden und ggf ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 44089
Verletzungen der Hand zu vermeiden, muss der Abstand des Handlaufs zu angrenzenden Bauteilen mindestens 5 cm betragen. Bei Handläufen von Treppen zu maschinellen Anlagen muss auch das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden. Der Abstand zu angrenzenden Bauteilen sollte hier mindestens 10 cm betragen." ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor. Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Die ASR A2.1 ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
werden· Eine lichte Höhe von 2,50 m ist einzuhalten· Eine Einsicht von außen muss ausgeschlossen sein· Beleuchtungsstärke von mindestens 200 lx (ASR A3.4, Anhang Tabelle 1, Nr. 3.2)· Eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C· Getrennte Sanitärräume für weibliche und männliche Beschäftigte Zur konkreten Frage der Abmaße besagt der Anhang Nr. 1.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344