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Mit welcher Rutschhemmung (R9 oder R10) ist der abgetrennte Vorraum einer WC-Anlage auszulegen?
KomNet Dialog 44089
Stand: 27.02.2025
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Fußböden
Frage:
Mit welcher Rutschhemmung (R9 oder R10) ist der abgetrennte Vorraum einer WC-Anlage auszulegen?
Antwort:
Mit der Bewertungsgruppe R 9.
In den Begriffsbestimmungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist u. a. nachzulesen:
"3.3 Toilettenräume beinhalten mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie gegebenenfalls Urinal und Toilettenzelle.
3.5 Ein Vorraum ist ein vollständig abgetrennter Bereich in einem Toilettenraum, um z. B. das Überströmen von geruchsbelasteter Luft zu vermeiden und ggf. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen. "
Dem Anhang 2 "Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden" der ASR A1.5 "Fußböden" ist unter Nummer 0.6.1 Toilettenräume die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) R 9 zu entnehmen.
Da der Vorraum ein Teil des Toilettenraumes ist, ist die Bewertungsgruppe R 9.