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vom Arbeitgeber getroffen werden.Eine formelle Ausnahme durch die Behörde wird bei einer getrennten Nutzungsmöglichkeit nicht gefordert.Aus Gründen der Praktikabilität und des organisatorischen Aufwandes kommen aber vielfach nur getrennte Toiletten in Betracht. Letztlich muss der Arbeitgeber die Entscheidung eigenverantwortlich, unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Nach der ASR A4.1 ist die gemeinsame Nutzung nur möglich, wenn in Ihrem Betrieb nicht mehr als neun Beschäftigte beschäftigt sind.Hinweis:Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann von den Vorgaben der ASR A4.1 abgewichen werden. Bei Einhaltung der Technischen Regeln ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
des Steigschutzes geübt und regelmäßig unterwiesen sind.(6) Im Bereich der Ruhebühnen müssen Steigeisengänge und Steigleitern ungehindert begehbar sein."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die Verkehrswege festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweise:Auf die DGUV ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben."Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert"3.9 Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653
sich der Arbeitgeber insbesondere vom Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss. Im Arbeitsschutzausschuss sind gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat vertreten. Sie können die Mitglieder ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
ist. Stolperstellen in Fußböden sind darüber hinaus gemäß Nummer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV nicht zulässig. Die im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
") aufgeführt.Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG i. V. m. § 3 ArbStättV die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
zu berücksichtigen. … Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften der ArbStättV einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. … (§ 3 Abs. 1 ArbStättV)Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
für Arbeitsstätten (ASR) zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Gemäß Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsstätten u. a. mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Maßgebliche Arbeitsschutzvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die ArbStättV verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.Soll in einer Arbeitsstätte eine Betriebsfeier stattfinden, sind für die dort Beschäftigten ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Ziffer 2.3). Die ASR A1.8 "Verkehrswege" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zu Schutzziel und Verkehrswegbreiten sind durch den Arbeitgeber (oder auch Planer ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
, an jedem Endbereich einen Abgang haben.(5) Besteht die Gefährdung, dass Personen oder Flurförderzeuge abstürzen können (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“), müssen folgende Verkehrsbereiche durch Umwehrungen – vorzugsweise durch Geländer – gesichert sein:1. Laderampenkanten, insbesondere Bereiche, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, 2 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
und sind eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Hinweis: Wie Sie den Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnehmen können, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen. Nur ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
der Arbeitsstätte, die nur gelegentlich genutzt werden (z. B. Maschinenräume, Lager, Archive, Teeküchen)...."Unter 20. Ausreichend Tageslicht (Nummer 3.4 des Anhangs) wird noch Folgendes erläutert:"Frage:Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“?Antwort:Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter der Nummer 4.2 Folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717