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Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat er auch die Technis ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 24700
Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Maße von Treppen. Die Frage kann daher von hier aus nicht pauschal beantwortet werden, da der konkrete Einzelfall mit allen Randbedingungen betrachtet werden muss. Eine solche Betrachtung muss über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung erfolgen. Hilfestellung zur Gestalt ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beisp ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
für Baustellen": Dort heißt es:"(1) Für Beschäftigte auf Baustellen ist ein Pausenraum oder ein Pausenbereich vorzusehen, da die Voraussetzungen nach Punkt 4.1 Abs. 3 in der Regel gegeben sind. (2) Abweichend von Punkt 7 Abs. 1 ist auf Baustellen ein Pausenraum oder Pausenbereich nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Nach Abschnitt 4.4 Absatz 5 der ASR A3.5 gilt: bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden. Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken. Dies ist auch erfüllt - unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 42760
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Dort werden unter dem Punkt 4.1 die allgemeinen Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Zu Kantinen wird dort unter Absatz 13 folgendes ausgeführt:"Eine Kantine ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von der selben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Die Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Unter dem Punkt 4.1 Absatz 3 ist u. a. folgendes nachzulesen:"Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden:• Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht;• Schränke mit Ausziehsperren, die das Aufziehen jeweils nur einer Schublade zulassen;• Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43858
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Auf Grund ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. (Anhang ArbStättV, Nummer 4.2)Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind:a. für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b. entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten (siehe Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden.""10.2 Sicherheitstechnische Prüfung(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit- freie und den jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Der Ort der Pause ist unerheblich, sofern bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese lassen sich aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten. Voraussetzungen sind z.B. ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819