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– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
, die in Laufrichtung mindestens 1,5 m lang sind.Hinweis:Es wird empfohlen die Rutschhemmung eines Fußbodens innerhalb eines Arbeitsbereiches möglichst gleichmäßig zu gestalten, z. B. indem andere Oberflächenbeschaffenheiten innerhalb des Fußbodens, wie Abdeckungen, Markierungen oder aufgeklebte Folien, sich nicht um mehr als eine R-Gruppe voneinander unterscheiden."Die Rutschhemmung der Fußböden in einem Betrieb ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
Bezüglich der Frage gibt es aus Sicht des Arbeitsschutzes Folgendes zu beachten:Gemäß der Nummer 4.1 Absatz 3 Satz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umk ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 44041
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert vom Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Ve ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
geraucht werden darf. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
sollte für Türen 220 N und für Tore 260 N nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden."Eine ähnliche Forderung findet sich auch unter Nummer 10.1 Absatz 3 der DGUV Information 208-022 "Türen und Tore". Dort heißt es:"Der Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand sollte für Türen 220 N und für Tore 260 N ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".In Abschnitt 4.2 Absatz 7 "Wege für den Fußgängerverkehr" ist Folgendes ausgeführt:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht unterschreiten. Die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. Dieses gilt auch bei der Verwendung ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter Ziffer 1.5 (3) folgendes ausgeführt:"Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. E ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
Folgendes nachzulesen."(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber d ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann." Fazit: Unserer Einschätzung nach ist die Einrichtung eines Instandhaltungslagers unter den von Ihnen geschilderten Umständen nicht möglich. Ob eventuell eine andere organisatorische Lösung, wie z. B. "das Lager darf ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
Gemäß Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.3, hat der Arbeitgeber Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahr oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe des Betriebes vorzuhalten.Diese Regelung dient ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist unter Abschnitt 7 Abs. 3 folgende Regelung getroffen:"Bei elektrischen Verriegelungseinrichtungen von Türen und Toren muss die Verriegelung mit einem Notfalltaster sicher freigegeben werden können. Bei Stromausfall müssen diese Verriegelungseinrichtungen selbsttätig freigegeben werden. Die Verriegelungseinrichtungen müssen den "Technischen Baubestim ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14328
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von der selben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324