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des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) heranzutragen und anzuregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss mit dem Ziel zu erörtern, eine akzeptable Lösung zu finden. Hinweis:Nach der Nummer 3.4 Absatz 2 Beleuchtung und Sichtverbindung des Anhangs der ArbStättV müssen Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 6 der ASR A1.3 ist Folgendes zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen nachzulesen:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Es ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(...)(3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Eine konkrete Wegstrecke in Metern, die zurückgelegt werden darf, findet sich in den Vorschriften nicht. Die ASR A4.2 führt unter 4.1 Nr ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 28752
befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbStättV). Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Orte im Freien sind nach der Definition des § 2 Abs. 1 ArbStättV dann Arbeitsstätten, wenn sich die Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
. Ziffer 5.2 der ASR A3.4 besagt: "Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass […] die Einhaltung der Mindestwerte der Beleuchtungsstärken nach Anhang 1 mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitsplätze individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Grundsätzlich soll eine einwandfreie Beleuchtung die Lebensfunktionen des menschlichen Körpers anregen, dem Seh-, Wahrnehmungs-, Reaktions- und Aufmerksamkeitsvermögen als Bedingung für u.a. ermüdungsfreies Arbeiten dienen als auch den Ansprüchen an sichere Ausleuchtung zur Abwendung von Unfallgefahren.Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang (Ziffer 3.4 ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Für Beschäftigte mit Behinderung ist hier der § 3a (2) besonders relevant. Dort heißt es: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 23061
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Grundlegende Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Grundlegende Anforderungen an eine Arbeitsstätte ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Zu der Thematik des Absturz ist insbesondere der Punkt 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" des Anhangs zu beachten. Hier ist folgendes nachzulesen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen schwangere Frauen und stillende Mütter sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.Konkretisiert werden diese Anforderungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42495
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005