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In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 21.08.2018
Dialog: 42415
Der Hinweis zu Tabelle 1 unter Nummer 5 "Hauptfluchtwege" der ASR A2.3 (Stand: März 2022), dass die Werte der Spalten B und C den Anforderungen für die Flucht entsprechen und nicht mögliche Auswirkungen durch den Einbau von Türen berücksichtigen, z. B. können für Flure durch den Einbau von Türen gegebenenfalls entsprechend größere Breiten erforderlich werden, wird durch folgende Textpassagen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
Für alle Arbeitsstätten gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Erläutert und konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Pausenraum:Nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs zur ArbStättV gilt folgendes:"Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 4.5 Absatz 6 ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 15434
), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume" Die Anforderungen an Waschräume finden sich hier unter dem Punkt 6. Hier ist in den Absätzen 7 und 8 folgendes nachzulesen: "(7) Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Fußböden müssen auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein (weitere Informationen siehe ASR A1.5/1,2 „Fußböden“). (8) Waschräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Vorliegend wird davon ausgegangen, dass es sich hier um Privatwohnungen in normalen Wohnhäusern handelt. In diesem Falle ist davon auszugehen, dass diese keine Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung sind. Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" von Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Dagegen ist es nicht möglich, den Begriff des Betriebsgeländes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Die Gestaltung von Arbeitsstätten wird in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV geregelt. Nach der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt, dass wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen fallen und keine Pausenräume vorhanden sind, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Sch ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
Arbeitsschutzgesetz.Bei Beschäftigung von Jugendlichen (unter 18 Jahre) ist zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG zu beachten.Gemäß ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen .... und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
des Arbeitsschutzes nicht tolerierbar. Die Anforderungen der ArbStättV gelten sowohl für das Errichten als auch für das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 Abs. 1 ArbStättV). Damit enthält die ArbStättV wie das gesamte Arbeitsschutzrecht keine Regelungen zum Bestandsschutz. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 4853
, die einen Rollstuhl benutzen, müssen Bedienelemente so angeordnet sein, dass bei seitlicher Anfahrbarkeit ein Gang mit einer Breite von mindestens 0,90 m vorhanden ist (Abb. 1).Hinweis:Die Erreichbarkeit der Bedienelemente darf durch Einbauten (z. B. Heizkörper, Fensterbänke) nicht eingeschränkt werden.(6) Nutzbarkeit der Bedienelemente für handbetätigte Fenster und Oberlichter:- Für die Nutzbarkeit ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42265
Sanitärräume Nr. 6 Waschplätze, aber keine Duschen vor.Der Begriff „mäßig schmutzende Tätigkeiten“ (Kategorie A) ist weder in der ASR A4.1 noch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften definiert. Lediglich die Kategorie C ist ausführlicher beschrieben. Das heißt, der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob es nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247