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Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Ihre Betriebsstätte, wenn dort eigene Beschäftigte oder Beschäftigte (im Sinne von § 2 Abs. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) von einem Dienstleister tätig werden. In den Begriffsbestimmungen der ArbStättV (§ 2) sind die Begriffe Arbeitsplätze und Arbeitsstätten wie folgt definiert:Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" Abschnitt 4.5 "Treppen". Hier ist in Absatz 10 zu Handläufen nachzulesen:"Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
. der Einsatz von effizienteren Leuchtmitteln oder die Verkürzung von Wartungsintervallen der Beleuchtungseinrichtungen. "Im Anhang 4 wird unter dem Punkt 2.1 für Betriebliche Parkplätze ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 10 lx angegeben. Dieser ist unserer Einschätzung auch für den Bereich der Fahrradständer anzusetzen. ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
geeignete Fußbodenbeläge in Frage.Hinweise zur Rutschgefahr, zu den entsprechenden Präventionsmaßnahmen sowie zur Auswahl geeigneter Fußbodenbeläge gibt die ASR A1.5 "Fußböden" und das Merkblatt M 10 der Berufsgenossenschaft für Großhandel und Warenlogistik - BGHW.Zu Frage 1:Gemäß dem Anhang 2 der ASR A1.5 sind mindestens folgende "Rutschhemmklassen" einzuhalten:Eingangsbereiche innen (Bereiche ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, die gefahrlos ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
nachlesen:"(5) An Steigeisengängen und Steigleitern müssen in Abständen von höchstens 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein. Für den Fall der Verwendung von Steigschutzeinrichtungen mit Schiene (z. B. zum Besteigen von Schornsteinen, Antennen) darf der Abstand bis auf maximal 25 m verlängert werden, wenn die Benutzung nur durch körperlich geeignete Beschäftigte erfolgt, die nachweislich im Benutzen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung durch die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". In Bezug auf die Möglichkeit, eine Kantine als Pausenraum zu nutzen, wird hier unter Punkt 4.1 Abs.13 ausgeführt:"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 13364
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Unter Punkt 4.1, Abs.12 der ASR A4.2 wird auf den Bedarf eingegangen, Lebensmittel zu wärmen oder zu kühlen:"Ein Bedarf für Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln liegt vor, wenn keine Kantine zur Verfügung steht oder bei Beschäftigten, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen."Zur Nutzung einer Kantine als Pausenraum ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
besteht, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten (§ 8 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 Abs. 3 Nummer 7 Biostoffverordnung (BioStoffV)). Die Beschäftigten sind dementsprechend zu unterweisen. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.Im Anhang 3 der ASR A1.3 finden Sie ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.Die ASR A2.3 schreibt unter Abschnitt 10 Absatz 2 vor, dass "Flucht und Rettungspläne […] aktuell ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
Nein, das ist nicht zulässig.In der ASR A1.8 "Verkehrswege" heißt es in Abschnitt 4.5 "Treppen" Absatz 10:"(10) Treppen müssen: 1. einen Handlauf haben, 2. an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296