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für bestimmte bereits errichtete Arbeitsstätten. Diese „Übergangsvorschrift“ in der ursprünglichen Verordnung galt nur für existierende Arbeitsstätten, die vor Mai 1976 (im öffentlichen Dienst vor 1996) bereits eingerichtet und betrieben wurden. Die Anforderungen für Arbeitsstätten in diesen betroffenen Betrieben wurden aus der EG-Arbeitsstättenrichtlinie aus dem Jahr 1989 übernommen. Die Übergangsvorschrift ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 42355
, in dieser Verordnung Anforderungen gestellt werden, die umfangreiche Änderungen der Arbeitsstätte, der Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe notwendig machen, gelten hierfür bis zum 31. Dezember 2020 mindestens die entsprechenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
dieser Verordnungen angewendet werden. Fazit: Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitseinsätze von Beschäftigten, die vorübergehend ins Ausland entsendet wurden, muss durchgeführt werden. Dies ergibt sich einerseits aus den möglicherweise entsprechenden Vorschriften des Gastgeberlandes, welche wiederum auf europäischen oder internationalen Richtlinien fußen (z. B. EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG; Siehe ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 6041
Dienst ebenso wie in kirchlichen und gemeinnützigen Bereichen. In § 2 Abs. 2 ArbSchG werden wenige Ausnahmen genannt (Hausangestellte in priv. Haushalten, Seeschifffahrt, Bundesbergesetz). Weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in § 1 Abs. 2 ArbStättV angeordnet. Nach § 1 Absatz 2 ArbStättV gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerbe ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
Die ausgelagerten Bezirksdienstbüros einer Polizeibehörde fallen unter den Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Der Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung erstreckt sich, mit einzelnen Ausnahmen, auf alle Arbeitsstätten die dem Rechtsbereich des Arbeitsschutzgesetzes unterliegen. Ein Bezirksdienstbüro ist eine Organisationseinheit der Polizeiverwaltung. Hierbei ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 13426
Für die Bundesverwaltung ist das Arbeitsschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen gültig. Für bestimmte Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes des Bundes kann bestimmt werden, dass Vorschriften ganz oder teilweise nicht angewendet werden (§ 20 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).Diese Antwort berücksichtigt diese Ausnahmen nicht.Vorschriften zum barrierefreien Bauen und Einrichten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Die grundsätzlichen Anforderungen finden sich i ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen." führt dazu aus:"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien Baue ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar, die ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (ABl. EG Nr. L 393 S. 1). Soweit diese Arbeitsstätten oder ihre Betriebseinrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet werden, hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit diese Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen mit den Anforderungen dieser Verordnung ...
Stand: 28.10.2022
Dialog: 30335
nicht für...2.Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,..."Unserer Einschätzung nach fällt der Geldbearbeitungsbereich in den Bereich der Ausnahme und es ist somit keine Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Reicht ein Sichtschutz bzw. eine sog. Schamwand zu den Urinalbecken?2. Wie soll dieser Vorraum ausgestaltet sein?3. Gibt es bestimmte Abmaße von Vorräumen?4. Gibt es bei Sanitärcontainer Ausnahmen bzgl. der Abmessungen nach Nr. 5.3 der ASR A 4.1? Zu1Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“ Nr. 3„Begriffsbestimmungen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 42277
-, Benutzer- oder Funktionsflächen überlagern. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Funktionsfläche eines Containers dar. Diese darf sich mit den Bewegungs- und Benutzerflächen oder mit Gängen zu einem von der selben Person genutzten Arbeitsplatz überlagern. Voraussetzung ist, dass sich die Auszüge im Gefahrfall schnell und leicht schließen lassen oder eine Zugangsbreite von mindestens 600 mm ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."Fazit:Grundsätzlich sind getrennte Sanitär- und Toilettenanlagen einzurichten. Hiervon kann nur im Rahmen der Ausnahmen von den genannten Vorschriften abgewichen werden. ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
Die Forderung, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden müssen, findet sich nicht nur in Abschnitt 4 Absatz 3 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", sondern auch in § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) selbst. Damit wird der besondere Rang dieser Forderung deutlich. Eine Ausnahme von dieser Forderung ist nach dem Verordnungstext nur ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
vom Arbeitgeber getroffen werden.Eine formelle Ausnahme durch die Behörde wird bei einer getrennten Nutzungsmöglichkeit nicht gefordert.Aus Gründen der Praktikabilität und des organisatorischen Aufwandes kommen aber vielfach nur getrennte Toiletten in Betracht. Letztlich muss der Arbeitgeber die Entscheidung eigenverantwortlich, unter Beteiligung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185